Inhalte mit dem Schlagwort „Datenvolumen“

29. Juli 2014

Werbung für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit Drosselungsvorbehalt

Urteil des LG München I vom 25.06.2014, Az.: 37 O 1267/14

Es ist unzulässig, für eine Festnetz-Internet-Flatrate mit einer blickfangmäßig herausgestellten maximalen Downloadgeschwindigkeit zu werben, wenn sich der Telekommunikationsanbieter vorbehält, die maximal zu erreichende Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen für einzelne Internetanwendungen deutlich zu reduzieren (hier: ab 10 GB Verbrauch pro Tag  eine Reduzierung von 10 Mbit/s auf 100 Kbit/s).

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03. Mai 2012

Unzulässige Werbung mit „Unbegrenzt Internet Surfen“

Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12

Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.
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21. Februar 2011

Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe anfallende Kosten bei Nutzung des Internets auf Handy

Urteil des LG Münster vom 18.01.2011, Az.: 06 S 93/10

Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden auf die Gefahr von hohen anfallenden Kosten durch die Nutzung von WAP- und Internetverbindungen mit seinem Mobiltelefon und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mobilfunkanbieter seine Handys bereits mit einer Navigationssoftware ausliefert, bei der im erheblichen Umfang Datenverkehr entstehen kann.
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14. April 2009

Unbegrenzte Datenflatrate darf nicht gedrosselt werden

Urteil des LG Hamburg vom 27.08.2008, Az.: 315 O 360/08 Irreführend, da nicht mit den wirklichen Verhältnissen im Einklang stehend und damit wettbewerbswidrig i.S.d. § 5 UWG ist es, mit einer unbegrenzten Datenflatrate zu werben und nach der Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit für Download- und Uploadvorgänge des Benutzers massiv zu verringern. Auch eine Klarstellung durch Sternchenhinweis steht dem im klaren Widerspruch.
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