Inhalte mit dem Schlagwort „Datenweitergabe“

24. August 2016

Zu den Informationspflichten bei Vertragsschluss mit Online-Dating-Portalen

AGB-Formular mit orangenem Kugelschreiber
Urteil des LG Berlin vom 30.06.2016, Az.: 52 O 340/15

Verlängert sich ein im Internet geschlossener Vertrag über die Vermittlung von digitalen Inhalten (hier: Mitgliedschaft eines Dating-Portal) bei einer nicht vorgenommenen Kündigung automatisch und lässt aus einer 14-tägigen Test-Mitgliedschaft zu vergünstigten Konditionen eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft zu deutlich höheren Kosten entstehen, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verbraucher hierüber nicht ausreichend informiert wird. Eine klare und verständliche Mitteilung über die automatische Vertragsverlängerung, die konkreten Kündigungsmodalitäten sowie das dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht oder eines vorzeitigen Erlöschens dieses Rechts gem. § 356 Abs. 5 BGB darf dabei nicht ausschließlich im Rahmen der AGB erfolgen, sondern muss bereits vor Vertragsschluss deutlich hervorgehoben vorliegen. Das per AGB-Klausel festgelegte Erfordernis an eine schriftliche Kündigung des Online-Vertrags ist hierbei jedoch zulässig, wenn eine Online-Kündigung grundsätzlich ermöglicht oder per einfacher Schriftform vom Anbieter akzeptiert wird. Eine Datenschutzerklärung, aus der sich allerdings nicht entnehmen lässt, unter welchen Bedingungen überhaupt und an wen konkret etwaige Daten des Kunden weitergegeben werden, ist irreführend.

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29. Januar 2016

Provider darf IP-Adressen unter Umständen vier Tage lang speichern

Ein LAN-Kabel steckt in einem silbernen Paragraphenzeichen auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 16/13

Die Speicherung von IP-Adressen eines Anschlussinhabers durch einen Telekommunikationsanbieter über einen Zeitraum von vier Tagen kann nach § 100 TKG zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenspeicherung zur Abwehr von Störungen der Telekommunikationsanlage erforderlich ist, wobei auch „Hacker“-Angriffe, „Denial-of-Service“-Attacken sowie der Versand von „Spam“ oder „Trojanern“ als Störungen im Sinne des § 100 TKG zu verstehen sind. Soll durch die Speicherung sichergestellt werden, dass dadurch einer später auftretenden Störung begegnet werden kann, so ist diese gerechtfertigt. Eine abstrakte Gefahr ist dabei ausreichend. Auch eine Weitergabe der Daten kann etwa aufgrund gerichtlicher Beschlüsse rechtmäßig sein.

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28. November 2014

Facebooks App-Zentrum verstößt gegen Datenschutz

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 28.10.2014, Az.: 16 O 60/13

Nutzer von Facebook werden in dessen App-Zentrum nicht ausreichend über die Datenweitergabe an den Spieleanbieter informiert. Die Einwilligung der Nutzer ist rechtswidrig, da bei einer Betätigung des Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ nicht von einer bewussten und informierten Einwilligung seitens der Nutzer ausgegangen werden kann. Die Einwilligung ist insbesondere deswegen als unzulässig anzusehen, da dem Nutzer der Zweck der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch Dritte nicht bekannt ist.

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04. Juni 2013

Apple und der Datenschutz

Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/12 Nachdem sich der kalifornische Elektronikkonzern Apple gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im außergerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet hatte, sieben rechtswidrige Datenklauseln nicht mehr Vertragsbestandteil mit Verbrauchern werden zu lassen, wurde Apple nun auch die Verwendung acht weiterer Klauseln seiner Datenschutzrichtlinie gerichtlich untersagt. Im Kern dieser Klauseln regelte das Unternehmen die Erhebung, Nutzung und Weitergabe von personenbezogenen Daten z.B. zum Zwecke der personalisierten Werbung.
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