Inhalte mit dem Schlagwort „Dauerschuldverhältnis“

17. Dezember 2018 Kommentar

Anspruch auf Übertragung einer Internet-Domain infolge eines Pfändungsbeschlusses

Serverraum mit Code
Kommentar zum Urteil des BGH vom 11.10.2018, Az.: VII ZR 288/17

Die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber einer Domain gegen den Domainverwalter aus dem Registrierungsvertrag zustehen, können Gegenstand einer Pfändung sein. Werden die Ansprüche gepfändet, stehen diese dem Pfändungsgläubiger gesamtheitlich zu und er tritt in die vertragliche Position als zu registrierender Domaininhaber. Der Domainverwalter ist, auf Antrag des Gläubigers hin, verpflichtet, diesen als neuen Domaininhaber zu registrieren. Insbesondere geht die Verteidigung fehl, man bekomme einen Vertragspartner „aufgezwängt“: Schutzwürdige Interessen des Domainverwalters stehen in der Regel nämlich keine entgegen.

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16. Oktober 2015

DENIC ist Drittschuldner bei Pfändung einer Internetdomain

graue Weltkugel mit den Buchstaben "www" und einem Mousecursor
Urteil des FG Münster vom 16.09.2015, Az.: 7 K 781/14 AO

Die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche eines Domaininhabers gegenüber der zuständigen Vergabestelle einer Internetdomain kann Gegenstand der Pfändung sein. Da die Pfändung unmittelbar in das Vertragsverhältnis zwischen dem Domaininhaber und der DENIC eingreift, ist die DENIC von der Pfändung betroffen und mithin als Drittschuldnerin anzusehen.

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