Inhalte mit dem Schlagwort „DAYTONA“

27. April 2012

1 DAYTONA RACING vs. DAYTONA

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 28 W (pat) 537/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "1 DAYTONA RACING" und der Wort-/Bildmarke bzw. Wortmarke "DAYTONA". Zum einen ist der Begriff "Daytona" als geographische Angabe ohnehin nicht schutzfähig. Zum anderen kommt den beiden Widerspruchsmarken auch keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Dazu müssten beide dem Publikum aufgrund einer häufigen Benutzung im Inland bekannt sein - die Durchführung des bekannten Motoradrennens als Hauptdienstleistung findet jedoch im Ausland statt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a