Bezeichnung „Der Wendler“ in Alleinstellung unzulässig
Der Schlagerstar Michael Wendler darf die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" wegen der Gefahr der Verwechslung mit dem ebenfalls im Schlagergeschäft tätigen Frank Wendler nicht ohne einen klarstellenden Zusatz verwenden, wenn sich die Zuordnung nicht aus den Umständen ergibt. Es muss vielmehr der Vorname hinzugefügt werden. In einem solchen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen sind die Namensträger zur Rücksichtnahme verpflichtet. Eine Ausnahme davon ist nur dann anzunehmen, wenn eine Zuordnungsverwirrung wegen der überragenden Bekanntheit einer der Beteiligten in der Praxis nicht besteht.