Inhalte mit dem Schlagwort „Design“

22. August 2023

Keine Entschädigung für Design des „Ur-Käfers“

gelbes Retro Auto mit Gepäck auf dem Dach vor dem Strand
Urteil des LG Braunschweig vom 19.06.2019, Az.: 9 O 3006/17

Die Erbin eines Konstrukteurs eines Automobilherstellers forderte einen Fairnessausgleich gem. § 32a UrhG von dem Automobilkonzern, da ihr Vater alleiniger Urheber des Designs für den Ur-Käfer sei. Das LG Braunschweig sah die betreffenden Zeichnungen jedoch nicht als schutzfähiges Werk im Sinne des § 32a UrhG an, sodass die Klägerin mit ihrer Klage scheiterte. Das Gericht stellte jedoch unter anderem auch klar, dass § 32a UrhG auch für solche Werke gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes geschaffen wurden.

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20. August 2021

Urheberrechtliche Streitigkeiten um die Karosserie des Porsche 911

Auto, Sportwagen, der mit einem silbergrauen Tuch abgedeckt ist, Präsentation
Pressemitteilung zum Urteil vom 09.12.2021, Az.: I ZR 222/20

Mit der Frage, inwieweit der Klägerin eine angemessene Beteiligung an den Erlösen aus dem Verkauf der ab 2011 produzierten Baureihe 991 des Porsche 911 zusteht, beschäftigt sich der BGH am 09. Dezember 2021. Klägerin ist die Tochter des im Jahr 1966 verstorbenen früheren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Beklagten.

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12. Juni 2019

Porsche 911: Designstreit um das beliebte Modell ist verloren

Luxus Sportwagen - Porsche
Urteil des EuG vom 06.06.2019, Az.: T-210/18

Die Frage, ob Modellautohersteller das beliebte Porsche-911er-Modell ohne Lizenz des Autobauers herstellen dürfen, beantwortete das Gericht der Europäischen Union unter Berücksichtigung des sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Solche Geschmacksmuster schützen das geistige Eigentum, auch die Designs von Fahrzeugen.

Die Richter urteilten nun, dass die Löschung zweier Muster des 911er-Modells durch einen Modellautofabrikanten rechtmäßig war, da sie sich nur geringfügig von den entsprechenden Vorgängermodellen unterschieden.

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09. April 2015

Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs

dunkelbrauner alter Fahrradsattel, der abmontiert ist
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.11.2014, Az.: 6 W 96/14

Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.

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11. Juli 2014

Apple-Store als Markenzeichen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-421/13

Bereits das einheitliche Design einer Verkaufsstätte kann grundsätzlich als Markenzeichen eingetragen werden, wenn es dazu geeignet ist, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Dienstleistung darf sich hierbei jedoch nicht allein auf den Verkauf der angebotenen Ware beschränken, erforderlich ist vielmehr ein weitergehendes Dienstleistungsangebot wie etwa Schulungen, Vorführungen oder Seminare in dem Ladengeschäft. Die zeichnerische Darstellung der bekannten Apple-Stores ist demnach ein markenfähiges Zeichen.

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