Inhalte mit dem Schlagwort „Deutlichkeitsgebot“

24. September 2013

Unwirksame Widerrufsbelehrung eines Dating-Portals

Urteil des LG Frankfurt (Oder) vom 13.08.2013, Az.: 16 S 238/12 Die Formulierung „Natürlich möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben.“, stellt keine wirksame Widerrufsbelehrung dar. Aufgrund dessen kann ein Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft bei einem Dating-Portal auch noch nach 6 Monaten wirksam widerrufen werden.
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30. April 2012

Überschrift zur Widerrufsbelehrung

Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10 a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB. b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
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