Inhalte mit dem Schlagwort „Deutsche Marke“
„aviva“ vs. „avita“
Rechtliches Gehör für „Medicus.log“
Beschluss des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZB 68/10
Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Irrelevant ist allerdings, dass das Gericht der Ansicht einer Partei nicht gefolgt ist.„CANTUS VERLAG“
„EuroShop“
Beschluss des BPatG vom 14.12.2011, Az.: 29 W (pat) 3/11
Das Wort-/Bildzeichen "EuroShop" ist nicht eintragbar. Da "Euro" auf Europa betreffende Waren verweist und "Shop" der englische Begriff für Geschäft ist, hat der Wortbestandteil des Zeichens eine lediglich beschreibende Wirkung. Visuell wird das Zeichen in weißer Schrift auf rotem Untergrund dargestellt. Dies gehört jedoch zu den werbeüblichen Gestaltungsmitteln und reicht ebenfalls nicht für eine Schutzfähigkeit aus.Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10
Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.„RAUMSIGNATUREN“
Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11
Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?
Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11
Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.„WIESN-EDEL“
Beschluss des BPatG vom 16.11.2011, Az.: 26 W (pat) 110/10
Der Wortmarke "WIESN-EDEL" fehlt, nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die nunmehr noch beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht die Zeichen als Hinweis auf Produkte, die mit Volksfesten in Verbindung stehen und von edler Beschaffenheit sind. Da die angemeldeten Waren nicht typischerweise auf Volksfesten angeboten werden, versteht der relevante Verkehr die Marke als einen Herkunftshinweis.Lipotears vs. HYPOTEARS
Beschluss des BPatG vom 08.12.2011, Az.: 25 W (pat) 28/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Lipotears" und "HYPOTEARS". Aufgrund der klanglichen und schriftbildlichen Unterschiede der Zeichenanfänge wird der erforderliche Zeichenabstand eingehalten.