Inhalte mit dem Schlagwort „Deutsche Marke“

16. Dezember 2011

„Vaters Leckerbissen“

Beschluss des BPatG vom 18.11.2011, Az.: 28 W (pat) 508/10 Der Wortfolge „Vaters Leckerbissen“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Der relevante Verkehr versteht den Begriff als einen anpreisenden Sachhinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Waren um besonders wohlschmeckende Produkte handelt, die sich in erster Linie an Väter richten.
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16. Dezember 2011

„Küchenzauber“

Beschluss des BPatG vom 23.11.2011, Az.: 29 W (pat) 196/10

Der Wortkombination "Küchenzauber" fehlt für einen Teil der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen jegliche Unterscheidungskraft. In seiner Gesamtbedeutung kann das Zeichen "Küchenzauber" von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres als werblich anpreisender Sachhinweis auf Küchenräume, Küchenmöbel, in Küchen zum Einsatz kommende Gegenstände oder die Zubereitung von Speisen verstanden werden, die in ihren Eigenschaften und Wirkungen zauberhaft, also faszinierend oder reizvoll sind.
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16. Dezember 2011

„Brautzauber“

Beschluss des BPatG vom 10.11.2011, Az.: 30 W (pat) 62/10 Dem Zeichen „Brautzauber“ fehlt für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum versteht die Bezeichnung als einen Hinweis auf eine anziehende Ausstrahlung einer Braut und nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen. Zudem wird das Wort „Brautzauber“ vielfach im Zusammenhang Waren und Dienstleistungen verwendet, die die Aufmachung einer Braut am Tag der Eheschließung betreffen.
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30. November 2011

„Das ist meine Apotheke“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 09.06.2011, Az.: 30 W (pat) 547/10

Dem Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Wortfolge „Das ist meine Apotheke“ nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Zeichen auffassen, sondern lediglich als einen werbemäßigen Sachhinweis. Die angemeldete Wortfolge vermittelt für sämtliche angemeldeten Dienstleistungen eine rein werblich anpreisende Sachaussage, denn diese Dienstleistungen werden von Apothekern angeboten oder betreffen die berufliche Betätigung von Apothekern oder stehen in engem Bezug hierzu. 
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30. November 2011

„Frühstückskreis“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 27.10.2011, Az.: 30 W (pat) 523/11 Dem Zeichen „Frühstückskreis“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung „Ernährungsberatung“ jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortkombination wird zum einen als ein Begriff für eine Personengruppe, die sich zusammenfindet, um gemeinsam zu frühstücken, verstanden. Zum anderen wird die Bezeichnung vom Verkehr als grafische Darstellung geeigneter Lebensmittel für ein gesundes und ausgewogenes Frühstück verwendet. Der angesprochene Verkehr versteht die Bezeichnung nicht als Marke, sondern als einen beschreibenden Sachhinweis auf die Tätigkeit eines Ernährungsberaters.
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30. November 2011

„Kapital€s Vertrauen“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 25.10.2011, Az.: 33 W (pat) 88/10 Dem Zeichen  „Kapital€s Vertrauen“ fehlt für die beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, da der Verkehr darin nicht den Hinweis auf die betriebliche Herkunft, sondern lediglich eine inhaltliche Präzisierung der Dienstleistung erblickt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine beschreibende Sachangabe, die die angebotenen Dienstleistungen dahingehend beschreibt, dass diese ein besonders großes Vertrauen verdienen oder ein solches schaffen und einen Bezug zu Finanzangelegenheiten aufweisen.
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30. November 2011

Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 58/10

Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.
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22. November 2011

„Insel der Kraft und Stärke“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 w (pat) 515/11 Die Wortfolge „Insel der Kraft und Stärke“ beschreibt lediglich einen unbekannten Ort mit den positiven Charakteristika der „Kraft und Stärke“, vermittelt jedoch keine Informationen in Bezug auf die Herkunft, Zutaten oder Geschmacksrichtungen der beanspruchten Waren. Da der angesprochene Verkehr der Wortfolge nur ein anpreisendes Werbeversprechen und keine individualisierende Unterscheidungskraft zumesse, ist die Wortfolge nicht eintragungsfähig.
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21. November 2011

„NETBOOM“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 13.10.2011, Az.: 30 W (pat) 557/10 Die Wortmarke „NETBOOM“ ist in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig.  Die aus „NET“ als Kurzform für „Internet“ und „Boom“ als gebräuchliche Bezeichnung für eine sehr gute Konjunkturphase gebildete Gesamtbezeichnung „NETBOOM“, wird vom Verkehr im Sinne von „Internethochkonjunktur“ und somit als Sachhinweis bzw. als allgemeine Angabe mit beschreibendem Bezug verstanden, jedoch nicht als Herkunftshinweis.
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21. November 2011

„CARDIOLOGICUM HAMBURG“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 29.09.2011, Az.: 30 W (pat) 518/10 Die aus den Wörtern „CARDIOLOGICUM“ und „HAMBURG“  sowie dem Bild eines grafisch gestalteten Herzens bestehende Wort-/Bildmarke "CARDIOLOGICUM HAMBURG" fehlt bzgl. der beanspruchten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Das Zeichen „CARDIOLOGICUM“ wird vom relevanten Verkehr ohne Weiteres als „Einrichtung für die Erkennung/Behandlung von Herzerkrankungen“ verstanden. Deshalb handelt es sich um eine beschreibende Sachangabe zu Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung der so gekennzeichneten Dienstleistungen.
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