Beluga vs. Beluga Travel
Beschluss des BPatG vom 14.09.2011 Az.: 26 W (pat) 112/10
Die Vertreter der prioritätsälteren Marke "Beluga" erreichten eine Löschung der Marke "Beluga Travel" für die Klassen 16: Papier, Pappe (Karton) und 44: Dienstleistungen zur Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere. Grund hierfür ist das Bestehen einer Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Begründet wird diese unter Anderem mit der Ähnlichkeit der angebotenen Waren und Dienstleistungen und mit der insoweit schwachen Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils "Travel". Hinsichtlich der weiteren Waren und Dienstleistungen sah das Bundespatentgericht keine Verwechslungsgefahr der Marken angesichts des hinreichenden unterscheidungskräftigen Zusatzes "Travel".