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14. September 2016

Mobilfunkbetreiber muss technische Konfigurationen nicht für ausländische Handys anpassen

zwei Hände die ein Smartphone halten
Urteil des AG München vom 06.10.2015, Az.: 261 C 15987/15

Ein deutscher Mobilfunkbetreiber ist nicht verpflichtet, seine technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch ein im Ausland erworbenes Handy mit einer deutschen SIM-Karte genutzt werden kann. Ein in Deutschland angebotener Mobilfunkdienst muss lediglich mit jedem in Deutschland handelsüblichen Handy genutzt werden können.

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