Inhalte mit dem Schlagwort „deutsches Recht“

11. Mai 2015

Entfallen des Verbietungsrechts nach Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte

Filmrolle und Filmband, dahinter Filmklappe
Beschluss des OLG Köln vom 17.04.2015, Az.: 6 W 14/15

Das Verbietungsrecht des Inhabers ausschließlicher Nutzungsrechte besteht nicht mehr, wenn dieser seine Rechte an einen Dritten übertragen hat. Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts erlischt die Aktivlegitimation des bisherigen Inhabers und die des neuen Inhabers wird begründet. Der alte Nutzungsrechtsinhaber kann gegen unberechtigte öffentliche Zugänglichmachungen damit nicht mehr selbstständig vorgehen, da er kein eigenes materielles Interesse mehr geltend machen kann.

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07. Januar 2015

Zur Verwendung von Rechtswahlklauseln gegenüber Verbrauchern

Papiere mit AGB-Klauseln, wobei eine in der Hand gehaltene Lupe das Wort "AGB" vergrößert.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014, Az.: 6 U 113/14

Rechtswahlklauseln in AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, sind im Rechtsverkehr mit im Ausland ansässigen Verbrauchern unwirksam.

Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen steht ein Unterlassungsanspruch nach dem Unterlassungsklagengesetz auch bei innergemeinschaftlichen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze zu.

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05. Februar 2014

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist erforderlich

Urteil des KG Berlin vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12

Eine Firma kommt auch dann ihrer Pflicht zur Angabe einer elektronischen Postadresse nicht nach, wenn Faxnummer, Telefonnummer und ein Kontaktformular auf der Website zu finden sind. Diese sind nicht als gleichwertig zur eigentlichen elektronischen Postadresse - der E-Mail-Adresse - zu sehen.

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03. Dezember 2012

Änderung des Urhebergesetzes: Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 31.10.2012 In einer Ende Oktober abgehaltenen Sitzung hat das Bundeskabinett das Achte Urheberrechtsänderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Änderungsgesetz soll die EU-Richtlinie 2011/11/EU in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch eine Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erforderlich ist. Die wohl wichtigste Neuerung ist in der Anhebung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von bisher 50 auf 70 Jahren zu sehen.
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