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19. Februar 2013 Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12 Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
Weiterlesen 19. Januar 2010 Beschluss des BPatg vom 17.12.2009, Az.: 25 W (pat) 49/09
Das Wort Guazle bedeutet im schwäbischen Dialekt soviel wie „Bonbon“ oder „Leckerei“, so dass entsprechend ein Freihaltungsbedürfnis für Lebensmittel besteht. Dem steht nicht entgegen, dass das Wort oder ähnliche Worte wie „Gutsle", "Gutsi" oder "Gutsel“ nur der süddeutschen Bevölkerung bekannt ist. Das Zeichen ist daher für die angemeldeten Waren rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig, so dass absolute Schutzhindernisse eine Markeneintragung ausschließen.
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