„Die 100 reichsten Deutschen“
Urteil des LG München I vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11 Es ist zulässig über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers zu berichten - "Die 100 reichsten Deutschen". Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmers ist zulässig, da er sich im Rahmen der Freiheit der Berichterstattung, Art. 5 Abs. 1 GG, bewegt. Die Information über die Höhe des Vermögens bekannter Unternehmerpersönlichkeiten ist ein Indikator für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Nation und ist von wirtschafts- und steuerpolitischem Interesse. Dahinter treten eine etwaige Erpressungsgefahr und der etwaige Anstoß einer Neiddebatte zurück.
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