„Die große Gala Nacht der Operette“
Beschluss des BPatG vom 02.08.2011, Az.: 27 W (pat) 86/10 Die Wortfolge "Die große Gala Nacht der Operette" wird vom Publikum dahingehend verstanden, dass die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen mit einer festlichen Abendveranstaltung zu tun haben, bei der Operetten gespielt und bekannte Operettenmelodien dargeboten werden. Bei der Bezeichnung handelt es sich daher um eine lediglich die Art und das Thema der Waren und Dienstleistungen beschreibende und somit nicht eintragungsfähige Wortmarke, da sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer derartigen Veranstaltung angeboten bzw. erbracht werden können.
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