Inhalte mit dem Schlagwort „Dienstleistung“

18. November 2010

Farbkombination Grau-Rot nicht als europäische Marke für Eisenbahn- Dienstleistungen eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 12.11.2010, Az.: T- 404/09 Der Farbkombination steht das absolute Eintragungshindernis der mangelnden Unterscheidungskraft entgegen. Die Farben Grau und Rot haben, weder jeweils für sich genommen noch in Verbindung, Unterscheidungskraft. Im Bereich der Transport- Dienstleistungen werden diese oft zu dekorativen oder funktionalen Zwecken eingesetzt und  auch in dieser Funktion wahrgenommen. Außerdem würde die Antragsstellerin durch die Eintragung in unzulässiger Weise ein Monopol für diese im Eisenbahnsektor übliche Farbkombination erhalten.
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30. Juli 2010

Das Widerrufsrecht beim Verkauf von Bahntickets über das Internet

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 49/09

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß § 312 b Abs. 3 BGB unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Beförderung, wenn die Dienstleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden soll. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen Unternehmer nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Falle des Kaufes einer Bahnfahrkarte über das Internet, mit der der Käufer über einen Zeitraum von 11 Wochen die Möglichkeit hat zwei einfache Bahnfahrten seiner Wahl zu tätigen, greift diese Ausnahmeregelung.
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27. Juli 2010

Widerrufsrecht bei Telekommunikationsdienstverträgen (Pre-Selection)

Urteil des AG Köln vom 29.10.2009, Az.: 129 C 85/09

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Rahmen eines Telekommunikationsdienstvertrages (sog. Pre-Selection) erlischt, wenn dieser die Dienstleistungen selbst veranlasst hat und in Anspruch nimmt. Der Verbraucher gibt dies vor allem dadurch zu erkennen, dass er mehrere Monate die Rechnungen des Telekommunikationsanbieters zahlt. Ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers ergibt sich nicht dadurch, dass dieser nicht darüber informiert wurde, dass die Grundgebühren eines Pre-Selection-Anbieters nicht auch die Vergütung für den Telefonanschluss beinhalten. Dies sei allgemein bekannt.
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12. Mai 2010

Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords

Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09 Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
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18. Januar 2010

Ob Gewinnspiele vom Warenkauf abhängen dürfen: Kopplungsverbot europarechtswidrig

Urteil des EuGH vom 14.01.2010, Az.: C-304/08

Das im UWG enthaltene generelle Kopplungsverbot von Gewinnspielen mit der Verpflichtung zum Kauf von Waren oder der kostenpflichtigen Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist europarechtswidrig. Die Richtline 2005/29/EG zählt abschließend und für alle Mitgliedsländer gleichwirksam alle unlauteren Geschäftspraktiken auf, die ohne Abwägung im Einzelfall unlauter sind. Die oben genannte Kopplung findet keine Erwähnung. Das in der Sache strengere UWG ist daher in dem Punkt nicht anzuwenden. Ob das Koppeln von Gewinnspielen mit Waren oder Dienstleistungen unlauter sei, müsse nunmehr am Einzelfall geprüft und beurteilt werden. Ein generelles Verbot gibt es nicht.
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17. Dezember 2009

Markenname „My World“

Beschluss des BPatG vom 14.10.2009, Az.: 29 W (pat) 134/05 Das Bundespatentgericht sieht die Wortfolge "My World" als hinreichend unterscheidungskräftig an und lässt daher eine Eintragung dieses Markennamens für die Dienstleistungsbereiche "Werbung" (insbesondere Fernsehwerbung,...) und "Marktforschung und -analyse" zu. Leistungen einer Werbeagentur werden nicht durch das beworbene Produkt charakterisiert. Daher kann die Wortfolge "My World" in ihrem Marktauftritt als betrieblicher Herkunftshinweis dienen. Zudem kann man "My World" nicht als allgemeine Werbebotschaft oder als Sachhinweis auf ein individuelles Themenangebot einordnen. Daher besteht nach dem BPatG bei "My World" die Möglichkeit die Wortfolge als schlagwortartigen Hinweis auf einen bestimmten Dienstleistungserbringer und als Mittel zur Unterscheidung von anderen Dienstleistungserbringern aufzufassen.
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19. August 2009

Gewinnherausgabe wegen nicht erkennbar entgeltlichen Datenbankdienstleistungen

Urteil des LG Hanau vom 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08 Der Beklagte hat durch diverse Online-Serviceleistungen zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern vorsätzlich einen Gewinn erzielt. Dieser ist herauszugeben, § 10 UWG. Die Preise für die Aufnahme in die Datenbank waren nicht deutlich erkennbar und unmissverständlich. Vielmehr erwarteten die Abnehmer keine entgeltliche Dienstleistung. Ein kleines Sternchen, mit dem auf einen am untersten Seitenrand befindlichen Text verwiesen wurde, war insbesondere deshalb nicht ausreichend, weil dies bezügliche Unterlassungserklärungen bereits in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten des Beklagten abgegeben wurden.
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08. Juni 2009

Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

Beschluss des BPatG vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 10/07

Der anzumeldenden Marke kommt die Bedeutung eines schnell erstellten Fotoalbums zu sowie darauf folgend die Funktion einer im Vordergrund stehenden Sachangabe, aber nicht die eines betrieblichen Herkunftshinweises. Der Begriff gibt den Gegenstand der angebotenen kostengünstigen Dienstleistung wieder. Um geeigent werben zu können, muss der kostenbewusste Verbraucher zusätzlich angesprochen werden.

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11. Februar 2009

„Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis“

Beschluss des OLG Celle vom 29.12.2008, Az.: 11 U 202/08 Die Aussage in einem Artikel einer Lokalpostille „Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis.“ entfaltet zu Lasten eines Reisebüros keine rechtlichen Wirkungen. Ein Reisebüro ist dem Reisenden nicht zur Erstattung einer Preisdifferenz verpflichtet, wenn die vermittelte Reise in anderen Reisebüros günstiger angeboten wurde. Vielmehr ist es wie bei jeder anderen Dienstleistung auch allein Sache des Inanspruchnehmenden die Preise verschiedener Reisebüros zu vergleichen um andersweitig eventuell ein günstigeres Angebot zu finden.
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