Außerordentliche Kündigung – Herstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz
Das unerlaubte Anfertigen von digitalen Kopien am Arbeitsplatz stellt einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung dar. Die Nutzung von dienstlichen Ressourcen zur Herstellung unerlaubter privater Raubkopien begründet die außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob diese während der Arbeitszeit angefertigt wurden und daher eine Straftat vorliegt und ob dies in Allein- oder Mittäterschaft geschah. Weiterhin stellt die Erlaubnis des Arbeitgebers, den dienstlichen PC auch privat nutzen zu dürfen keine Genehmigung zur Herstellung von unerlaubten Kopien dar.