Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/06:
Universitäten ist es verboten, ihren Nutzern zu ermöglichen, komplette digitale Versionen von Verlagswerken als PDF-Dateien auf z.B. USB-Sticks zu kopieren und/oder solche Kopien aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen. Die Schaffung elektronischer Leseplätze selbst und die Möglichkeit des Kopierens einzelner Textpassagen ist jedoch gem. § 52 b UrhG zulässig.
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