Inhalte mit dem Schlagwort „Digitalisierung“

30. September 2015 Top-Urteil

Voraussetzungen für die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

Laptop auf dem Tisch mit Büchern im Hintergrund
Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 69/11

a) Vertragliche Regelungen im Sinne von § 52b Satz 1 UrhG, die einem Zugänglichmachen von Werken an elektronischen Leseplätzen entgegenstehen können, sind allein Regelungen in bestehenden Verträgen und keine Regelungen in bloßen Vertragsangeboten.

b) Soweit es nach § 52b Satz 1 und 2 UrhG zulässig ist, Werke an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen, sind in entsprechender Anwendung des § 52a Abs. 3 UrhG die zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen zulässig.

c) An elektronischen Leseplätzen dürfen Werke unter den Voraussetzungen des § 52b Satz 1 und 2 UrhG auch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von Nutzern der elektronischen Leseplätze nicht nur gelesen, sondern ausgedruckt oder abgespeichert werden können.

d) An elektronischen Leseplätzen nach § 52b Satz 1 und 2 UrhG zugänglich gemachte Werke dürfen von Nutzern der elektronischen Leseplätze unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigt werden.

e) Betreiber elektronischer Leseplätze können für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze haften, wenn sie nicht die ihnen möglichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern.

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14. August 2020

Bewerbung einer App für digitale Arztbesuche unzulässig

Ärztin erklärt das Blutdruckmessen in einer Online-Behandlung
Urteil des OLG München vom 09.07.2020, Az.: 6 U 5180/19

Die Bewerbung ärztlicher Fernbehandlungen, die allein im Wege der Online-Video-Konsultation erfolgen, verstößt gegen § 9 HWG und ist damit unzulässig. Unerheblich sei hierbei, ob die Fernbehandlung an sich rechtmäßig ist oder nicht. Vielmehr stelle die Werbung für Fernbehandlungen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, da die angesprochenen Verkehrskreise irrig davon ausgehen könnten, ein Arztbesuch sei aufgrund der Fernbehandlung nicht mehr notwendig.

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25. November 2016

Eingeschränkte Digitalisierung bei vergriffenen Druckwerken

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des EuGH vom 16.11.2016, Az.: C-301/15

Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einer zugelassenen Verwertungsgesellschaft die Ausübung des Rechts überträgt, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe sogenannter „vergriffener“ Bücher – das sind in Frankreich vor dem 1. Januar 2001 veröffentlichte Bücher, die nicht mehr gewerbsmäßig verbreitet und nicht mehr in gedruckter oder digitaler Form veröffentlicht werden – in digitaler Form zu erlauben, und es den Urhebern dieser Bücher oder deren Rechtsnachfolgern unter den von ihr festgelegten Voraussetzungen gestattet, dieser Ausübung zu widersprechen oder sie zu beenden.

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12. September 2014 Top-Urteil

Digitalisierung und Vervielfältigung von Werken durch Bibliotheken

Großes Bücherregal mit vielen Büchern.
Urteil des EuGH vom 11.09.2014, Az.: C-117/13

Öffentliche Bibliotheken dürfen im Rahmen der mit den Rechteinhabern geschlossenen Lizenz- und Nutzungsverträgen Werke digitalisieren, um den Nutzern auf eigens hierfür eingerichteten Terminals Zugang zu diesen Werken zu ermöglichen. Hierbei dürfen den Nutzern jedoch in digitaler Form nicht mehr Werke gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, als die Bibliothek in analoger Form angeschafft hat. Die an den Terminals geschaffene Möglichkeit des Ausdruckens sowie des Abspeicherns des digitalen Werks auf einem USB-Stick ist hingegen nicht mehr als zulässige Wiedergabe anzusehen, sondern vielmehr als Vervielfältigung.

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22. Dezember 2009

Urheberrechtswidriges Abspeichern in der Bibliothek auf USB-Stick

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 24.11.2009, Az.: 11 U 40/09

Gemäß § 52 b UrhG dürfen Bibliotheken Werke durch Digitalisierung vervielfältigen und anschließend an elektronischen Leseplätzen den Besuchern zugänglich machen. Bibliotheken ist es aber nicht gestattet, ihre elektronischen Leseplätze so einzurichten, dass die Nutzer die Möglichkeit zu einer Vervielfältigung (wie z. B. durch Abspeichern auf einem USB-Stick) solcher Werke haben. Dies ist nach dem OLG Frankfurt/Main urheberrechtswidrig, da nur die Nutzung in den Räumen der Bibliothek gestattet wird.
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20. Juli 2009

Von der Zeitschrift ins Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.05.2008, Az.: 5 U 75/07

Wer urheberrechtlich geschützte Lichtbilder rechtswidrig digital nutzt, ist dem Urheber gegenüber wegen der Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn andere Nutzungsberechtigte nicht dazu verpflichtet sind. Eine identische Übernahme eines Printmediums in digitalisierter Form  stellt lediglich eine konkrete überschießende Nutzung durch öffentliches Zugänglichmachen und keine Folgeveröffentlichung dar. Das lizenzierte Lichtbild wird im gleichbleibendem Publikationszusammenhang in einer anderen Form genutzt, die als Annex der vertraglich vergüteten Nutzung zu bewerten ist.

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10. Juni 2009

Zustehende Möglichkeiten einer Universitätsbibliothek bei Digitalisierung verlegter Werke

Pressemitteilung Nr. 3/09 des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten der Digitalisierung von verlegten Werken und der Berechtigung, die digitalisierten Werke Nutzern der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, entschieden.

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