Inhalte mit dem Schlagwort „DIN-Norm“

16. November 2017

Pflichtangaben für Verbraucherprodukte

Schleifgerät mit Diamantring und Hand
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.06.2017, Az.: I-15 U 68/16

Damit fehlende Angaben gemäß § 6 ProdSG zu Wettbewerbswidrigkeit führen, muss es sich um ein Verbraucherprodukt handeln. Dies sind gem. § 2 Nr. 26 ProdSG „neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder [...] benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind [...]“. Auf Diamant-Trennscheiben trifft dies nicht zu, da aufgrund ihres hohen Preises ein Erwerb durch Private fernliegend ist. Eine Nutzung durch Verbraucher müsse nach dem OLG aber zumindest vorhersehbar sein.

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27. August 2010

Weitere Angaben zu DIN-Normen in der Werbung nicht erforderlich

Beschluss des KG Berlin vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10

Wird ein Produkt mit der Angabe einer DIN-Norm beworben, die zu bestimmten Werten Angaben des ermittelnden Verfahrens fordert, ist die Nennung der Verfahrensangaben in der Werbung nicht erforderlich. Daher wird der verständige Durchschnittsverbraucher durch ein Fehlen dieser Angaben in der Werbung nicht irregeführt. Der Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Angabe einer DIN-Norm lediglich, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspricht.
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