Online-Bank haftet nicht für unvollständige Angaben auf einer Informationsseite
Eine Online-Direktbank haftet nicht für unvollständige Angaben auf einer Internetseite, auf der sie den Kunden Informationen zu über 1 Mio. Wertpapieren zur Verfügung stellt (sogenannter "informer"). Zwischen der Bank und ihren Kunden ist kein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zustande gekommen, da eine Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont ergibt, dass die Informationen nicht abschließend sein sollen und die Bank keine Haftung übernehmen will. Auch eine Haftung wegen Verletzung einer Warnpflicht aus dem bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag scheidet mangels grober Fahrlässigkeit aus, da sich die Vielzahl von Informationen von vornherein und von jedermann nicht sicher überblicken lässt.