Inhalte mit dem Schlagwort „Domain“

26. November 2018

Anspruch auf Übertragung einer Internet-Domain infolge eines Pfändungsbeschlusses

Domain Kürzel auf Tastatur
Urteil des BGH vom 11.10.2018, Az.: VII ZR 288/17

a) Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain "de" gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353).

b) Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG (im Anschluss an BFHE 258, 223).

c) Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender Domaininhaber.

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01. August 2018

Registrierung einer Domain unter fremder Marke noch keine Markenrechtsverletzung

Hand tippt auf Link
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.05.2018, Az.: 2-03 O 175/18

Die bloße Registrierung einer Domain unter einem fremden Markennamen stellt in der Regel noch keine Markenrechtsverletzung dar. Vielmehr muss bezüglich der konkret in Rede stehenden Nutzung geprüft werden, ob weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine hinreichend konkrete Gefahr für die Verwirklichung von weiteren Merkmalen des Verletzungstatbestandes ergibt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Domain für ein in einer ähnlichen Branche tätiges Unternehmen registriert wurde. Jedoch kann auch in solchen Fällen lediglich die Unterlassung der Verwendung der Domain zur Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen, nicht aber die Löschung der Domain verlangt werden.

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26. Juni 2018

Nachrichtenportal Tagesumschau verletzt Kennzeichenrechte der Tagesschau

Fernsehrstudio, mit der Nahaufnahme einer Kamera. Im HIntergrund sieht man einen Fernseher
Urteil des OLG Hamburg vom 01.03.2018, Az.: 3 U 167/15

Die Bezeichnung „Tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet verletzt den Werktitelschutz der Nachrichtensendung „Tagesschau“. Dem Werktitel „Tagesschau“ ist laut OLG Hamburg aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Fernsehsendung eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen. Die Werkkategorien „Internetnachrichtenportal“ und „Nachrichtensendung“ sowie die für die beiden Angebote verwendeten Bezeichnungen „Tagesumschau“ und „Tagesschau“ weisen eine starke Ähnlichkeit auf. Deshalb besteht bezüglich der Titel nach Ansicht des Gerichts Verwechslungsgefahr. Infolgedessen könne der Verkehr eine Verbindung zwischen der „Tagesumschau“ und der „Tagesschau“ annehmen.

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12. Juni 2018 Kommentar

Vereinbarung hinsichtlich einer Werbeanzeige unter einer bestimmten Domain stellt grundsätzlich wirksamen Werkvertrag dar

Icons mit Schraubenschlüssel, Tablet, Zettel mit $-Symbol und Symbol für Weltkugel
Kommentar zum Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

Nicht jede Domain eignet sich dafür, um auf ihr eine Werbeanzeige zu schalten, zumal man sich davon doch eine möglichst erfolgversprechende Werbewirksamkeit erhofft. Ob die Vereinbarung hinsichtlich der Schaltung einer elektronischen Werbeanzeige einen Werkvertrag darstellt und bereits dann wirksam ist, wenn eine bestimmte Werbewirksamkeit nicht explizit zwischen den Parteien geregelt wurde, darüber hatte der Bundesgerichtshof kürzlich zu urteilen und das Verfahren an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen.

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20. Februar 2018 Kommentar

Vorgehende Domainregistrierung kann später entstandenem Namensrecht auch bei zwischenzeitlicher Übertragung vorgehen

Domain-Name auf Tastatur mit Weltkugel und Domain-Endungen
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Erfolgt die Domainregistrierung bevor ein Dritter einen Anspruch aufgrund zwischenzeitlich entstandener Namens- oder Kennzeichenrechte auf den Domainnamen erhebt, so hat die Registrierung in der Regel Vorrang und Bestand.

Ob eine zeitlich vorgehende Registrierung allerdings auch dann einem grundsätzlich bestehenden Anspruch entgegengehalten werden kann, wenn die Domain nach der Entstehung des Namens- bzw. Kennzeichenrechts auf einen anderen übertragen wird, darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden.

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15. Dezember 2017

Markenmäßige Nutzung einer Domain mit beschreibendem Anklang

Gebäude in Mexiko mit fotografierenden Touristen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.09.2017, Az.: 6 U 250/16

Die Domain „monumente-reisen.de“ eines Reiseunternehmens ist trotz ihres beschreibenden Anklangs eine markenmäßige Benutzung. Die Nutzung dieser Domainadresse verletzt die – ebenfalls für Reisedienstleistungen – eingetragene Wort- und Bildmarke der Klägerin „Monumente Reisen“. Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist auf den normalen Durchschnittverbraucher abzustellen. Aus dessen Sicht sei der Terminus „Monumente Reisen“ gerade kein nur beschreibender Verweis auf die Angebote des Reiseunternehmens, nämlich Fahrten zu Baudenkmälern, sondern ein Zeichen mit gewisser Entfremdung. Überdies ergibt sich eine Verwechlsungsgefahr aufgrund der im Hinblick auf die angesprochenen Verkehrskreisen bestehenden Bekanntheit der von der Klägerin herausgegebenen Zeitschrift mit dem Titel „Monumente“.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wordcloud bestehend aus Worten, die etwas mit Subdomain und Domain zu tun haben
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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19. September 2017 Kommentar

Ansprüche aus einem Domain-Vertrag können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit vollstreckungsfähig sein

Schriftzug „gepfändet“
Kommentar zum Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Ob teure Unterhaltungselektronik, der neueste Flachbildfernseher oder auch der rassige Sportwagen, sie alle können unter Umständen Gegenstände einer Pfändung sein. Dasselbe gilt tatsächlich auch für eine Internet-Domain - jedenfalls für die aus dem Domain-Vertrag resultierenden schuldrechtlichen Ansprüche. Diese Möglichkeit ist nicht neu: Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof Ansprüchen aus einem Domain-Vertrag als vollstreckungsfähige andere Vermögensrechte i.S.d. § 857 Abs. 1 ZPO und § 321 Abs. 1 AO anerkannt (Az.: VII ZB 5/05). Nun hat sich der Bundesfinanzhof dahingehend geäußert, dass eine solche Pfändung jedoch nur dann rechtmäßig ist, wenn diese auch verhältnismäßig erfolgt.

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05. September 2017

Pfändung von Forderungen gegenüber einer Vergabestelle

Pfändung
Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Schuldrechtliche Ansprüche eines Domain-Inhabers gegenüber der Vergabestelle können der Pfändung unterliegen. Denn auch wenn eine Internetdomain an sich zwar kein absolutes pfändbares Recht ist, stellt sich die Gesamtheit der im Rahmen des Registrierungsvertrags bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche als Vermögensrecht dar. Überdies ist die Vergabestelle auskunftspflichtig, da sie als Vertragspartner Drittschuldner sein kann. Vor der Pfändung muss jedoch im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geprüft werden, ob durch die Verwertung ein Überschuss über die Kosten der Vollstreckung zu erwarten ist, da sonst möglicherweise gegen das Verbot der zwecklosen Pfändung verstoßen würde.

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25. Juli 2017 Kommentar

Fall des Reverse Domain Name Hijacking im Hinblick auf mehrere „dermarose“-Domains: Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung zurückgewiesen

Cremetiegel mit Rose
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.06.2017, Case No. D2017-0756

Die Inhaberin mehrerer „dermarose“-Domains wurde der Verletzung der eingetragenen Marke „DERMAROSE“ bezichtigt. Auf den ersten Blick eine klare Markenrechtsverletzung. Allerdings ändert sich dies mit der Zusatzinformation, dass die Registrierung bereits zwei Jahre vor der Markeneintragung und auch bevor die Marke überhaupt erstmals genutzt wurde, erfolgte. Damit sieht die Bejahung einer Markenrechtsverletzung schon wieder gänzlich anders aus, womit sich nun die Frage stellt: berechtigte Beschwerde oder aber gar eine unmögliche Beschwerde? Das Gremium im UDRP-Verfahren ist klar der Meinung: Hier handelt es sich um einen Fall des Reverse Domain Name Hijacking!

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