Inhalte mit dem Schlagwort „Domain“

19. Juni 2017 Kommentar

Deutsche Lufthansa AG im URS-Verfahren erfolglos: Keine Suspendierung der Domain „lufthansa.reviews“

Flugzeug auf der Landebahn
Kommentar zum URS-Verfahren vom 11.05.2017, Claim Number FA1704001728186

„Domaingrabbing“ oder „Domainsquatting“ gehören mittlerweile zum Domain-Alltag. Gerade mit der steigenden Anzahl an verfügbaren Top-Level-Domains nehmen auch die unberechtigten Registrierungen bspw. bekannter Marken, Namen oder häufig gesuchter Begriffe zu. Dahinter steckt meist eine einfache Strategie: Entweder soll die Domain später gewinnbringend verkauft werden oder aber vorgeben, eine Webseite zu dem im Domainnamen angegebenen Begriff zu sein, um etwa Internetnutzer auf die Seite zu locken.

Die Deutsche Lufthansa AG sah sich nach dem erfolgreichen Verfahren im Hinblick auf die Domain „lufthansa.koeln“ im vergangenen Jahr nun erneut einer möglichen Kennzeichenrechtsverletzung ihrer Marke „Lufthansa“ ausgesetzt. Auslöser war diesmal die Registrierung der Domain „lufthansa.reviews“ durch die Global Domains Corp LLC.

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23. Mai 2017 Kommentar

Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine Mediengruppe verletzt nicht das Namensrecht des Landes Berlin

Ortsschild Berlin vor weißem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des LG Berlin vom 27.02.2017, Az.: 3 O 19/15

Was verbirgt sich wohl hinter der Domainadresse „berlin.com“? Wir in Deutschland und vermutlich auch in Europa würden wohl ganz klar sagen: Natürlich die deutsche Bundeshauptstadt Berlin! Dass dies aber tatsächlich nicht der Fall ist, mag da auf den ersten Blick ein wenig verwundern. Tatsächlich wird die Webseite von einer internationalen Mediengruppe betrieben. Dem Land Berlin schmeckt dies jedenfalls so gar nicht und möchte die Nutzung der Domain untersagen. Doch kann sich das Land Berlin im Hinblick auf die länderübergreifende Top-Level-Domain „.com“ durchsetzen? Das Landgericht Berlin bezog dazu Stellung und ist der klaren Meinung: „Nein, kann es nicht!“.

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23. Mai 2017

Land Berlin kann Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine Mediengruppe nicht untersagen lassen

Ortsschild Berlin vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Berlin vom 27.02.2017, Az.: 3 O 19/15

Die Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine weltweit agierende Mediengruppe stellt keine unberechtigte Namensanmaßung und damit auch keine Verletzung des durch § 12 BGB geschützten Rechts an dem Namen des Landes Berlins dar. Entsprechend steht dem Land Berlin jedenfalls dann kein Unterlassungsanspruch zu, wenn mittels eines omnipräsent eingeblendeten Disclaimers klargestellt wird, dass die Webseite keine des Landes Berlin ist. Aufgrund der Internationalität der Top-Level-Endung „.com“ kommen neben der deutschen Hauptstadt ebenso gut zahlreiche andere Städte oder Personen weltweit als zulässige Nutzer dieser Domain in Betracht. So führt das Gericht aus, dass allein in den USA 30 Städte namens „Berlin“ existieren.

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21. April 2017 Kommentar

fc.de steht doch nicht für den 1. FC Köln – und dann doch

FC-Wimpel mit Fußball
Vergleich zum Verfahren vor dem OLG Köln vom 17.03.2017, Az.: 6 U 149/16

Vor wenigen Monaten lautete es vor dem LG Köln noch: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Entsprechend verurteilten die Richter unseren Mandanten dazu, die auf ihn registrierte Domain „fc.de“ für den 1. FC Köln freizugeben (Urteil vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15). Dieser Ansicht erteilten die Richter am OLG Köln in der Berufungsverhandlung Ende letzter Woche jedoch eine deutliche Absage und folgten nach vorläufiger Rechtsauffassung vielmehr unserer Argumentation: es mag zwar nur einen 1. FC Köln geben, aber ganz sicherlich nicht nur den einen „FC“, da dies eben auch schlicht die gängige Abkürzung für „Fußballclub“ darstellt.

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21. März 2017

Domainname kann Namensrecht eines später gegründeten Unternehmens verletzen

Weltkugel mit Domainnamen auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

In der Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain mit einem (fremden) Firmennamen, welcher sowohl als Unternehmenskennzeichen als auch als Name geschützt ist, kann eine unberechtigte Namenanmaßung liegen, die das Namensrecht dieses Unternehmens verletzt. Dass die Domainregistrierung der Begründung des (fremden) Unternehmenskennzeichenrechts zeitlich vorgeht, ist dabei jedenfalls dann unerheblich, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Domaininhaber zum Zeitpunkt der Registrierung keine eigenen Rechte an der Bezeichnung innehatte und die Domain bereits damals für die später gegründete, gleichnamige Firma vorgesehen war.

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20. März 2017 Kommentar

Verletzung eines Firmen-Namensrechts bei Registrierung des Domainnamens vor der Unternehmensgründung

Symbol mit Domainendung .de
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 29.09.2016, Az.: 6 U 187/15

Wie in vielen anderen Bereichen des Lebens trifft das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ grundsätzlich auch bei der Registrierung einer Domain zu. Eine Ausnahme hiervon kann es allerdings dann geben, wenn ein Dritter nachträglich ein eigenes Recht mit einer höheren Priorität an der Domain geltend machen kann. Diese Frage kann beispielsweise dann aufkommen, wenn ein Domainname für eine Firma registriert wird, dessen Gründung erst später erfolgt und sich die Wege von Domaininhaber und Firma im Nachhinein trennen. Kann sich in einem solchen Fall der Registrar auf ein absolutes Recht aufgrund der Registrierung berufen oder aber kann die Firma einen Löschungsanspruch aufgrund der Verletzung ihres Namensrechts geltend machen?

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22. September 2016

Zur priorisierten Domain-Registrierung durch einen Treuhänder

Adressleiste eines Browsers, http://www
Urteil des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 185/14

a) Der Registrierung eines aus einem bürgerlichen Namen bestehenden Domainnamens durch einen Treuhänder kommt im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist oder ob der Namensträger die Eintragung nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent – etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC – den Domainnamen beansprucht (Festhaltung an BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 – I ZR 59/04, BGHZ 171, 104 – grundke. de).

b) Wird zu dem Zeitpunkt, in dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter dem Domainnamen im Internet lediglich der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" angezeigt, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist.

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20. September 2016

1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain „fc.de“

Fußballstadion vom Eckpunkt aus
Urteil des LG Köln vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15

Das LG Köln hat entschieden, dass dem Fußballverein 1. FC Köln nach § 12 BGB das ausschließliche Namensrecht an dem Zeichen „FC“ zustehe. Aus diesem Grund könne der 1. FC Köln von dem Inhaber der Internetdomain „fc.de“ die Löschung fordern. Auf Grund der langandauernden und bundesweiten Verwendung durch den Verein selbst, sowie durch diverse Sportmedien verbinden die beteiligten Verkehrskreise die Abkürzung „FC“ einzig mit dem Kölner Fußballklub. Der Entstehung eines solchen Namensrechts steht dabei auch nicht entgegen, dass sich das Kürzel auch im den Namen von anderen Fußballvereinen wiederfindet und in Deutschland zumeist als allgemeine Abkürzung für Fußballklub verwendet wird.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Das OLG Köln teilte in der Berufungsverhandlung mit, dass es nach vorläufiger Rechtssauffassung kein Namensrecht des 1. FC Köln an der Abkürzung „FC“ gebe, weil es sich dabei um die gängige Abkürzung für Fußballclub handele. Die Parteien haben sich daraufhin verglichen.

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20. September 2016 Kommentar

Landgericht Köln spricht dem 1. FC Köln die Domain „fc.de“ zu

Beginn einer Domain-Adresse mit schwarzem Mauszeiger
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 09.08.2016, Az.: 33 O 250/15

Die kurze und einprägsame Domain „fc.de“ ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesligaverein 1. FC Köln und einem durch die Kanzlei Hild & Kollegen vertretenen privaten Domaininhaber. Für die Kölner Richter, die vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil in der Sache fällen mussten, steht fest: es gibt nur einen FC und zwar den 1. FC Köln. Die Auffassung, dass die Domainregistrierung eine Namensrechtsverletzung des Bundesligisten darstellt, ist jedoch nicht unumstritten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Das OLG Köln teilte in der Berufungsverhandlung mit, dass es nach vorläufiger Rechtssauffassung kein Namensrecht des 1. FC Köln an der Abkürzung „FC“ gebe, weil es sich dabei um die gängige Abkürzung für Fußballclub handele. Die Parteien haben sich daraufhin verglichen.

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19. Februar 2016 Kommentar

BGH bejaht im Grundsatz Werktitelschutz für Internet-Domains und Apps

Tablet mit Wetter-App und zwei Händen.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Immer häufiger finden sich Online-Shops und Dienstleistungen, die bislang vornehmlich über das „stationäre“ Web erreichbar waren, nunmehr auch im mobilen Internet und dort als Smartphone Applikation wieder. Die Betreiber der Domains haben dabei regelmäßig ein Interesse, unter dem Namen ihrer Domain auch im Bereich der Apps gefunden zu werden. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile existierenden Apps kann es passieren, dass der eigene Name bereits als App-Name existiert. Der Bundesgerichtshof hatte in einem solchen Fall über den Schutz und die Reichweite von Domainnamen und den Namen von Apps zu entscheiden.

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