Fall des Reverse Domain Name Hijacking im Hinblick auf mehrere „dermarose“-Domains: Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung zurückgewiesen
Die Inhaberin mehrerer „dermarose“-Domains wurde der Verletzung der eingetragenen Marke „DERMAROSE“ bezichtigt. Auf den ersten Blick eine klare Markenrechtsverletzung. Allerdings ändert sich dies mit der Zusatzinformation, dass die Registrierung bereits zwei Jahre vor der Markeneintragung und auch bevor die Marke überhaupt erstmals genutzt wurde, erfolgte. Damit sieht die Bejahung einer Markenrechtsverletzung schon wieder gänzlich anders aus, womit sich nun die Frage stellt: berechtigte Beschwerde oder aber gar eine unmögliche Beschwerde? Das Gremium im UDRP-Verfahren ist klar der Meinung: Hier handelt es sich um einen Fall des Reverse Domain Name Hijacking!