Inhalte mit dem Schlagwort „Domainrecht“

07. Mai 2009

„wachs.de“, Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008

Urteil des LG Hamburg vom 18.07.2008, Az.: 408 O 274/07
Eine Internetadresse (hier "wachs.de") wird nur für Werbezwecke verwendet, wenn auf ihr ausschließlich Werbelinks veröffentlicht werden, die auf Aufgebote Dritter verweisen, sogenanntes Domain-Parking. Fällt die Nutzung einer solchen Domain in den Schutzbereich der geschützten Marke "wachs.de", kann der Markeninhaber nicht die Freigabe der Domain verlangen, jedoch aber Unterlassung.

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27. April 2009

galileo.eu

Beschluss des EuGH vom 17.02.2009
Die Verwendung eines Domainnamens wie "galileo.eu" ist ausschließlich den
Organen und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft vorbehalten. Selbst wenn ein Unternehmen das Recht inne hat, die Wortmarke "Galileo" führen zu dürfen, begründet das keinen Anspruch eine entsprechende Domain betreiben zu dürfen. Dies gilt auch in dem Fall, wenn ihr wirtschaftliches Interesse dadurch schwer beeinträchtigt ist.

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27. April 2009

reisebuchung24

Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 26 W (pat) 41/08 "reisebuchung24" ist als Marke eintragungsfähig und auch für die Vermittlung von Unterkünften mit ausreichend Unterscheidungskraft anzusehen.
Der Begriff entspricht der Hauptfunktion einer Marke, nämlich die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen mit Unterscheidungskraft zu gewährleisten. Dass es der Marke "reisebuchung24" an einem unmittelbaren Produktbezug fehle, kann nicht angenommen werden.
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14. Juli 2008 Kommentar

Registrierung einer 2-Zeichen-Domain

Die Registrierungsstelle für DE-Domains – die Denic e.G. in Frankfurt – wurde mit Urteil vom 29.04.2008 durch den Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. verurteilt, dem Automobilhersteller Volkswagen die Domain www.vw.de zuzuteilen. Damit öffnet sich ein ganz neuer Markt für Domains.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist Wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshofs Österreich vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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05. September 2004 Kommentar

Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Kommentar zum Beschluss des LG München I

Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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18. November 2003

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des LG Hannover vom 18.11.2003, Az.: 18 O 300/02

Nach dem Urteil des LG Hannover verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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