Domain-Abschaltung bei Zahlungsverzug
Urteil des LG Hamburg vom 20.01.2009, Az.: 312 O 706/08 Wird einem Webdesigner ein Auftrag erteilt, welcher auch beinhaltet für den Kunden eine Domain zu registrieren, so darf er bei ausbleibender Zahlung die Domain des Kunden nicht einfach abschalten. Überdies entsteht eine Zuordnungsverwirrung, wenn die Domain aus dem Firmennamen des Kunden abgeleitet wird und während der Sperrung der Domain ausschließlich ein Hinweis auf den Webdesigner erscheint.
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