Inhalte mit dem Schlagwort „Domainregistrierung“

03. November 2011

Domain-Abschaltung bei Zahlungsverzug

Urteil des LG Hamburg vom 20.01.2009, Az.: 312 O 706/08 Wird einem Webdesigner ein Auftrag erteilt, welcher auch beinhaltet für den Kunden eine Domain zu registrieren, so darf er bei ausbleibender Zahlung die Domain des Kunden nicht einfach abschalten. Überdies entsteht eine Zuordnungsverwirrung, wenn die Domain aus dem Firmennamen des Kunden abgeleitet wird und während der Sperrung der Domain ausschließlich ein Hinweis auf den Webdesigner erscheint.
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26. November 2009

Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09

Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
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16. Juli 2009

Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners

Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07

Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.
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