Inhalte mit dem Schlagwort „Domainübertragung“

18. Februar 2021 Kommentar

Porsche gewinnt UDRP-Verfahren um „myporsche.com“ – doch es ist knapper als gedacht

Luxus Sportwagen - Porsche
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 23.01.2021, Case No. D2020-2461

Der Automobilhersteller Porsche hat sich in einer Domainstreitigkeit gegen einen Autohändler durchgesetzt, der sich vor Jahren eine Porsche-Domain sicherte, um eine Fan-Seite aufzuziehen. Was zunächst wie ein klarer Fall aussah, gestaltete sich weitaus komplexer als gedacht. Aufgrund weit zurückdatierender Nachweise stand die Entscheidung lange auf Messers Schneide, ehe sie zugunsten des Stuttgarter Autokonzerns kippte.

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26. November 2018

Anspruch auf Übertragung einer Internet-Domain infolge eines Pfändungsbeschlusses

Domain Kürzel auf Tastatur
Urteil des BGH vom 11.10.2018, Az.: VII ZR 288/17

a) Die Inhaberschaft an einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain "de" gründet sich auf die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain aus dem Registrierungsvertrag gegenüber der DENIC eG zustehen. Diese Ansprüche sind Gegenstand der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353).

b) Drittschuldnerin ist bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG (im Anschluss an BFHE 258, 223).

c) Bei einer Verwertung der gepfändeten Ansprüche nach § 857 Abs. 1, § 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs statt zu einem Schätzwert übernimmt der Gläubiger sämtliche Ansprüche aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG einschließlich der vertraglichen Position als zu registrierender Domaininhaber.

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20. April 2018 Kommentar

“ado.com” und “ade.com” – Wie derart ähnliche Domainnamen im UDRP-Verfahren zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können

Modell Domain Endung .com
Kommentar zu den UDRP-Verfahren vom 01.02.2018, WIPO-Case No. D2017-1661 und vom 12.02.2018, Claim Number: FA1711001760774

Das WIPO Arbitration and Mediation Center sowie das National Arbitration Forum hatten in zwei sehr ähnlichen Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine 3-Zeichen-Domain jeweils herauszugeben ist oder nicht. Eine einheitliche Entscheidung war indes nicht zu erreichen. Während die Domain „ado.com“ aufgrund unglaubwürdigen Vortrags der Gegenseite übertragen werden muss, scheiterte ein amerikanisches Unternehmen mit seiner Beschwerde um die Domain „ade.com“. Besonders bitter in diesem Zusammenhang ist, dass es den Domainnahmen ganz offensichtlich unfreiwillig verloren hat, was jedoch nicht automatisch einen Übertragungsanspruch begründen kann.

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20. Februar 2018 Kommentar

Vorgehende Domainregistrierung kann später entstandenem Namensrecht auch bei zwischenzeitlicher Übertragung vorgehen

Domain-Name auf Tastatur mit Weltkugel und Domain-Endungen
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Erfolgt die Domainregistrierung bevor ein Dritter einen Anspruch aufgrund zwischenzeitlich entstandener Namens- oder Kennzeichenrechte auf den Domainnamen erhebt, so hat die Registrierung in der Regel Vorrang und Bestand.

Ob eine zeitlich vorgehende Registrierung allerdings auch dann einem grundsätzlich bestehenden Anspruch entgegengehalten werden kann, wenn die Domain nach der Entstehung des Namens- bzw. Kennzeichenrechts auf einen anderen übertragen wird, darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden.

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18. Januar 2018 Kommentar

Porsche AG abermals in UDRP-Verfahren erfolgreich: „porschecloud.com“ muss übertragen werden

silberner Porsche
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 16.11.2017, WIPO Case No. D2017-1847

Zum wiederholten Male sah sich die Porsche AG durch die Verwendung ihres Markennamens durch einen unberechtigten Dritten in ihren Rechten verletzt. Gegenstand des Verfahrens war die Nutzung der Domain „porschecloud.com“ durch den Beschwerdegegner. Doch auch wenn dieser in dem Verfahren durchaus kreative Ansätze ins Spiel brachte, um ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen zu begründen, damit er diese nicht verliert, hatte Porsche die besseren Argumente zur Hand.

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20. November 2017 Kommentar

Porsche gewinnt im Streit um „porscheteesside.com“ und weitere Domains

roter Oldtimer, Sportwagen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 24.10.2017, WIPO Case No. D2017-1652

Auch in der Automobilbranche müssen sich die Hersteller immer wieder mit den Schattenseiten ihres Erfolgs befassen. Denn häufig werden ihre bekannten Marken von unberechtigten Dritten benutzt, um daraus Profit zu schlagen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Domainnamen registriert, die jedenfalls auch einen entsprechend bekannten Markennamen beinhalten. Vor kurzem sah sich auch Porsche so einer Situation gegenüber: Ein Brite hatte gleich fünf Domains registrieren lassen, die den Namen „PORSCHE“ beinhalteten. Konkret handelte es sich dabei um die Domains „porschemdlesbrough.com“, „porschesilverstone.com“, „porschestockton.com“, „porscheteesside.com“ und „porschewolverhampton.com“. Der Sportwagenhersteller wollte sich dies freilich nicht gefallen lassen und reichte Beschwerde ein.

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12. Mai 2016 Kommentar

UDRP: Inhaber der Wortmarke “188” kann Verwendung von 188er-Zahlendomains untersagen

plastische Darstellung der Zahl 188

Markeninhaber sind in aller Regel daran interessiert, Ihr Markenzeichen gegen unzulässige Verwendung umfassend zu schützen. Gerade Internet-Domains sind aufgrund ihrer leichten Registrierbarkeit immer wieder eine Möglichkeit für Markenpiraten, sich den guten Ruf einer bekannten Marke in einem bestimmten Geschäftsbereich zu Nutze zu machen und hiervon zu profitieren. Im vorliegenden Fall ging der Inhaber eines Zahlen-Markenzeichens gegen die unzulässige Verwendung einer Vielzahl von Domains vor – mit Erfolg!

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20. April 2016 Kommentar

UDRP: FC Bayern München gewinnt Rechtsstreit um Domain thebayernmunichsoccershop.com

Fanshop-Taste auf Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren des Schiedgericht vom 07.03.2016, WIPO Case No. D2016-0060

Während sich der FC Bayern München sportlich in allen Wettbewerben noch im Titelrennen befindet, hat der Münchner Erfolgsverein zugleich um den Schutz seiner Kennzeichenrechte zu streiten. Kürzlich hat der Verein dabei erst wieder den Kampf auf Übertragung einer unzulässig registrierten Domain im Streit vor der WIPO gewonnen.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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18. Juli 2014

Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Wird im Rahmen eines ADR-Verfahrens auf Übertragung einer .eu-Domain entschieden, und binnen der 30-tägigen Frist auf Zustellung der Entscheidung ein entsprechendes Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht eingeleitet, so ist diese ADR-Entscheidung wirkungslos. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain bzgl. einer .eu-Domain kann nicht ausgeurteilt werden, weil der Inhaber eines mit der Second-Level-Domain gleichlautenden Bezeichnung dann besser gestellt würde als ohne die rechtsverletzende Handlung. Gerade auch bei .eu-Domains besteht nämlich die Möglichkeit eines sog. Dispute-Eintrags, dessen sich der Rechteinhaber bedienen könnte. Insoweit besteht für den Rechteinhaber auch hier nur ein Anspruch auf Freigabe bzw. Erklärung der Löschung der Domain gegenüber der EURid.

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