Inhalte mit dem Schlagwort „Domainweiterleitung“

18. August 2014 Kommentar

OLG Schleswig – Keine Haftung des Tech-C / Zone-C für markenrechtsverletzende Domainweiterleitung

Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Die Denic versteht unter dem sog. „Tech-C“ den technischen Ansprechpartner / Betreuer einer Domain. Oftmals ist bei den entsprechenden Whois-Einträgen bei der Denic der jeweilige Host-Provider als Tech-C eingetragen. Wird durch die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung begangen, so wird der Tech-C in aller Regel als nicht haftbar angesehen. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn die Domain auf einen Internetauftritt des Tech-C weitergeleitet wird, hatte das OLG Schleswig nun zu entscheiden.

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23. Mai 2014

Markenrechtsverletzung durch Domainweiterleitung

Urteil des LG Kiel vom 17.10.2013, Az.: 15 O 102/13

Werden durch die Weiterleitung der Domain eines Kunden auf eine geschäftliche Website des technischen Ansprechpartners der DENIC (sog. „Tech-C“) die Markenrechte eines Dritten verletzt, so wird vermutet dass der technische Assistent zumindest Kenntnis von der Weiterleitung gehabt und diese stillschweigend gebilligt hat, obwohl er sie selbst sofort hätte beseitigen können. § 12 Abs. 2 UWG findet bei kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten im Interesse einer schnellen und effektiven Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die auf gewerbliche Schutzrechte gegründet werden, analoge Anwendung.

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