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12. August 2022 Top-Urteil

BGH zu den Grenzen kommunaler Internetportale

Mann sitzt vor Laptop auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 14.07.2022, Az.: I ZR 97/21

Ein Verlag klagte gegen eine Stadt, die ein Internetportal betreibt, das nicht nur zur Veröffentlichung amtliche Mitteilungen, sondern auf für redaktionelle Inhalte genutzt wird. Der Verlag klagte auf Unterlassung, da ihrer Meinung nach die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschritten werden und wegen Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse ein Wettbewerbsverstoß vorliege (§ 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG). Der BGH wies die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass es bei Online-Informationsangeboten – im Gegensatz zu Druckerzeugnissen – weniger auf das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen ankommt. Maßgebend für eine Gesamtbetrachtung ist vor allem, ob durch die das Gebot der Staatsferne verletzende Beiträge das Gesamtangebot geprägt wird.

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