Plug-in der Software „JDownloader2“ verstößt gegen das Urheberrecht
Beschluss des LG Hamburg vom 25.04.2013, Az.: 310 O 144/13 In der Herstellung eines Plug-ins für Downloadmanager, das es ermöglicht ein Verschlüsselungsverfahren sowie einen zusätzlichen Token-URL-Schutz bei Streaming-Angeboten dahingehend zu umgehen, um widerrechtlich Videos und Tonaufnahmen einer Internetseite herunterzuladen, ist ein Urheberrechtsverstoß zu sehen.
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