Inhalte mit dem Schlagwort „DPMA“
Unlautere Erinnerungsschreiben
BPatG: Voreintragungen vergleichbarer Zeichen müssen berücksichtigt werden
Das Deutsche Patent- und Markenamt muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung Voreintragungen von vergleichbaren Zeichen berücksichtigen. Dies gilt aber nur soweit, wie es sich um tatsächlich ähnliche Voreintragungen handelt. Ein lediglich unsubstantiierter Vortrag des Anmelders zur Vergleichbarkeit lässt dem Amt jedoch weiterhin die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung der Voreintragung zu entscheiden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer Anmeldung, relevante Voreintragungen mit anzugeben.
Niederlegung der Inlandsvertretung
Mit Beschluss vom 11. Februar 2009 hat der Bundesgerichtshof zu § 25 Abs. 4 Patentgesetz entschieden, dass ein Inlandsvertreter sein Mandat gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) außerhalb konkret anhängiger Verfahren wirksam niederlegen kann, auch wenn kein neuer Inlandsvertreter bestellt wird.