Englische Übersetzung eines Gerichtsschreibens nicht notwendig
Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schriftsatz ohne englische Übersetzung ins Ausland schickt, kann einer großen Firma zugemutet werden, diesen an die vorhandene deutsche Abteilung zu übermitteln und übersetzen zu lassen. Die Zustellung ist deswegen nicht unwirksam und die, in diesem Fall, Gelegenheit zur Stellungnahme war genügend vorhanden, insbesondere, da die Firma zahlreiche deutsche Kunden hat und diese auch in der deutschen Sprache umfassend berät. Die Sperrung eines Beitrags in einem Online-Forum war, wie die Betreiberin vorher schon selbst zugegeben hat, nicht rechtmäßig, da der Beitrag den Richtlinien entsprach und es auf eine Gesamtwürdigung nicht ankommt.