Inhalte mit dem Schlagwort „Dringlichkeitsvermutung“

27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

Ein Laptop und ein Smartphone vor einem WLAN-Router
Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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24. August 2020

Begriff „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ setzt Ausgleich eines medizinisch bedingten Nährstoffdefizites voraus

Apotheker hält ein Medikament vor einem Regal
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2020, Az.: 6 U 38/20

Gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. g) der VO (EU) 609/2013 setzen "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" voraus, dass dadurch ein medizinisch bedingtes Nährstoffdefizit ausgeglichen wird. Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall das Produkt "Natural D-Mannose". Dieses soll zum Diätmanagement bei häufig auftretenden Blasenentzündungen eingesetzt werden. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun, dass das infrage stehende Produkt nicht dem Ausgleich medizinisch bedingter Nährstoffdefizite dient und deshalb kein "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" darstellt.

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29. April 2019

Anforderungen an die Dringlichkeit für die Zugangssperrung zu einem Internetportal

Uhr explodiert in der Hand
Urteil des OLG München vom 07.02.2019, Az.: 29 U 3889/18

Im Falle eines Antrags gegen einen Access-Provider wegen einer Internetzugangssperre fehlt es an einem Verfügungsgrund, wenn länger als einen Monat ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers gewartet wird, bis dagegen vorgegangen wird. Weiterhin ist festzustellen, dass nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden kann, wenn bei vorangegangenen Verletzungen der Urheberrechte auf demselben Internetportal, von denen der Antragsteller Kenntnis hatte, keine Sperrung des Zugangs in die Wege geleitet wurde. Hinsichtlich der Dringlichkeit ist insoweit nicht auf die Verletzungen einzelner Werke abzustellen, sofern der Anspruch auf die Sperre sich daraus ergibt, dass über die Portale laufend Urheberrechte verletzt werden. Zudem wird durch die beantragte Maßnahme der DNS-Sperre der Zugang zu den Portalen insgesamt und damit auf alle Inhalte gesperrt.

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09. Oktober 2017

Dringlichkeitsvermutung und Spitzenstellungsbehauptung

Mann misst Blutzucker mit Gerät
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.08.2017, Az.: 6 U 63/17

a) Im Rahmen des § 12 Abs. 2 UWG ist es möglich, einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der gemäß der Zivilprozessordnung geforderten Voraussetzungen zu erlassen. Der Anspruchsinhaber, der nach der Verletzung einige Zeit untätig geblieben ist, darf sich jedoch nur auf diese Dringlichkeitsvermutung stützen, sofern er keine positive Kenntnis von dem Verstoß hatte oder sich der Kenntnisnahme bewusst verschlossen hat. Eine Marktbeobachtungspflicht kommt hier nicht zum Tragen. Jedoch kann durchaus eine Wissenszurechnung innerhalb des Unternehmens stattfinden.

b) Eine Spitzenstellungsbehauptung eines Produkts ist nur zulässig, wenn ein deutlicher Vorsprung vor den Mitbewerbern gegeben ist und dieser von gewisser Stetigkeit ist. Sofern ein Blutzuckermessgerät mit den Worten "das präziseste" umworben wird, ist dies irreführend, wenn nur einzelne Messervorgänge im Vergleich zu den anderen Marktprodukten eine genauere Messung aufweisen.

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20. April 2015

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei zu langem Zuwarten

Hand hält weißes Schild mit rotem Schritzug 'DRINGEND'
Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.: 5 U 159/13

Ob ein Verfügungsantrag als dringlich eingestuft werden kann, ist grundsätzlich nicht nach starren Fristen, sondern je nach Einzelfall zu beurteilen. Die Dringlichkeitsvermutung ist zumindest dann widerlegt, wenn der Verfügungsantrag nach Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und dessen Verursachers erst nach sechs Wochen und vier Tagen erfolgt, sich die Verantwortlichkeit aus der WHOIS-Abfrage der .com-Domain ergab und ein weitergehender Zeitraum tatsächlich nicht für eine gerichtsfeste Dokumentierung der Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung vom Antragsteller benötigt worden ist.

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22. Januar 2014

Die Kenntnis von dem Relaunch eines Produkts, bei dem seinerzeit ein Wettbewerbsverstoß vorlag, lässt für sich noch keinen Rückschluss auf das Vorliegen einer erneuten Wettbewerbsverletzung zu

Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013, Az.: 6 U 100/13

Wurde aufgrund von Werbemaßnahmen von der Wiedereinführung eines Produkts Kenntnis genommen, so besagt dies grundsätzlich noch nicht, dass auch Kenntnis von einer irreführenden Aussage auf der Produktverpackung genommen wurde. Insbesondere besteht keine Prüfpflicht, die Produkte von Mitbewerbern unmittelbar nach Ihrer (Wieder-) Einführung auf etwaige Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Etwas anderes mag hinsichtlich offensichtlicher Wettbewerbsverstöße gelten.

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12. Oktober 2011

„Falsch“bezeichnung schadet nicht!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.05.2011, Az.: 3 U 165/10 Ein Stickstoffmonoxid-Stickstoffgasgemische ist auch dann ein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn es zwar als technisches Gasgemisch bezeichnet wurde aber die Reinheit und Konzentration eine Bestimmung als Arzneimittel nahe legt.
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11. Februar 2009

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009, Az.: 13 U 205/08 Durch die bewusste Hinnahme eines Säumnisurteils kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt werden. Gerade wenn durch richtliche Hinweise in der Berufungsinstanz die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt wird und damit die Aufhebung der bereits erwirkten einstweiligen Verfügung droht, kann die "Flucht" in die Säumnis dringlichkeitsschädlich sein.
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