Inhalte mit dem Schlagwort „DSGVO“

17. Juni 2021 Top-Urteil

Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

Schloss mit DSGVO Schriftzug, der von Europa Sternen umringt wird
Urteil des EuGH vom 15.06.2021, Az.: C-645/19

Nationale Datenschutzbehörden können unter gewissen Voraussetzungen gegen DSGVO-Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn deren Hauptsitz in einem anderen Land liegt. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist zwar grundsätzlich die federführende Datenschutzbehörde für die Geltendmachung von Verstößen gegen die DSGVO zuständig. Unter gewissen Umständen können jedoch auch andere nationale Aufsichtsbehörden vor einem Gericht eines EU-Mitgliedsstaats tätig werden, auch wenn sie in Bezug auf die Datenverarbeitung nicht federführende Behörde sind. Dabei muss jedoch eng mit der jeweiligen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet werden. Demnach kann die belgische Datenschutzbehörde von Facebook Belgium die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verlangen, obwohl Facebook seine Hauptniederlassung in Irland hat und damit grundsätzlich die irische Datenschutzbehörde zuständig wäre.

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28. Mai 2021

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage – DSGVO Vorgaben eingehalten?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.01.2021, Az.: 11 LA 16/20

Wird ein Foto im Internet veröffentlicht und sind die abgebildeten Personen identifizierbar, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, wofür nach der DSGVO eine Einwilligung nötig ist. Fehlt diese, kann die Verarbeitung dennoch rechtmäßig sein, beispielsweise unter den Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dafür müsste die Veröffentlichung des Fotos zur Wahrung berechtigter Interessen nötig sein. Das Gericht hat zwar das berechtigte Interesse einer Partei, über politische Aktivitäten zu informieren, anerkannt. Allerdings kam es zum Ergebnis, dass dies auch durch Bilder, auf denen Gesichter weiterer Personen unkenntlich gemacht wurden, geschehen kann. Da dies in dem streitigen Fall unterlassen wurde, konnte die Veröffentlichung auch nicht auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO gestützt werden.

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17. Mai 2021

Erstreckt sich der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers auf die gesamte E-Mail-Kommunikation?

Email Symbol hinter Gittern
Pressemitteilung zum Urteil des BAG vom 27.04.2021, Az.: 2 AZR 342/20

Möchte ein ehemaliger Beschäftigter eine Kopie der gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm und über ihn erhalten, so muss er konkretisieren, auf welche E-Mails er sich genau bezieht. Der Antrag ist ansonsten zu unbestimmt. Vom Gericht offengelassen wurde die Frage, ob generell das Recht auf Überlassung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfasst.

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21. April 2021

Antrag auf Unterlassung der Mitgliederbefragung einer Pflegekammer erfolglos

Arzt an Schreibtisch notiert etwas auf Klemmbrett
Beschluss des VG Hannover vom 23.07.2020, Az.: 10 B 3846/20

Das VG Hannover entschied in einem Beschluss, ein Pflichtmitglied der Pflegekammer Niedersachsen habe keinen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Befragung der Mitglieder der Pflegekammer. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hatte einen externen Dienstleister damit beauftragt, die Mitglieder bezüglich der Weiterentwicklung der Pflegekammer zu befragen. Außerdem bestehe hierbei nach Löschung der Daten des Antragsstellers kein Anspruch auf eingeschränkte Übermittlung der personenbezogenen Daten anderer Mitglieder. Auch ein Recht auf Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der Pflegekammer gegenüber der Landesregierung wurde vom Gericht abgelehnt.

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12. April 2021

Unterlassungsanspruch aufgrund rechtswidriger Datenverarbeitung

weißer Ordner auf dem Datenschutz steht mit Paragraphenzeichen im Vordergrund
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 15.10.2020, Az.: 2-03 O 356/20

Macht ein Vermieter mittels öffentlichen Aushangs Daten über den Mietvertrag zwischen ihm und dem Mieter öffentlich zugänglich, hat der Mieter gegen ihn Ansprüche wegen rechtswidriger Datenverarbeitung. Diese können im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs geltend gemacht werden und sind nicht durch Art. 79 DSGVO gesperrt. Der Aushang eines Mietvertrages ist außerdem nicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vom Vertragszweck gedeckt. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass die fehlende Deckungsgleichheit von Abmahnung und Antragsschrift nicht zur Abweisung des Antrages führt, sondern zu einer Anhörungsobliegenheit des Gerichts.

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08. März 2021

Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Bearbeitung des Löschungsbegehrens erneut zu prüfen

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Beschluss des VG Wiesbaden vom 11.01.2021, Az.: 6 K 1045/20.WI

Wird ein Löschungsbegehren i.S.d. DSGVO bearbeitet, ist dabei die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung erneut zu prüfen. Insoweit kann sich auch nicht auf den Code of Conduct (Verhaltensregeln) berufen werden. Hier finden sich zwar Prüffristen, nach deren Ablauf eine Löschung spätestens veranlasst werden muss - trotzdem müssen aber die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO überprüft werden.

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18. Dezember 2020 Top-Urteil

Kein DSGVO-Schadensersatzanspruch bei nur isoliert abrufbaren Informationen

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des LAG Köln vom 14.09.2020, Az. 2 Sa 358/20

Die Klägerin war ehemals als Professorin bei der Beklagten angestellt, welche das Profil der Klägerin in PDF-Form auf ihrer Webseite verlinkte. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses und Umwandlung der Webseite war zwar keine Verlinkung bei der Beklagten mehr vorhanden, das PDF aber noch isoliert abrufbar. Laut Gericht hat die Klägerin diesbezüglich jedoch keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, auch wenn das PDF bei Google Suche nach dem Namen der Klägerin unter den ersten zehn Treffern abrufbar ist. Grund dafür ist, dass nur ein sehr geringes Verschulden der Beklagten besteht und nicht konkret nachgewiesen ist, wie viele Personen das PDF gelesen haben. Außerdem entstand für die Beklagte kein Mehrwert und für die Klägerin kein Reputationsschaden.

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29. Oktober 2020

Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Datenverarbeitung bei Teilnahme an Bonusprogramm

Person vor Laptop mit Kreditkarte in der Hand
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 18.09.2020, Az.: 2-27 O 100/20

Bei Teilnahme an einem Bonusprogramm und Einwilligung in die Verarbeitung von persönlichen Daten hat man keinen Unterlassungsanspruch bezüglich der Datenverarbeitung, solange die Einwilligung noch besteht. Vorliegend wurden Daten (u.a. Kartennummern von Bankkarten) aufgrund eines Hackerangriffes unzulässig veröffentlicht, für einen Anspruch fehlt es allerdings an der Wiederholungsgefahr, da das Bonusprogramm beendet wurde und die Daten nicht mehr wie gehabt verarbeitet und gespeichert werden. Durch die Veröffentlichung ist dem Kläger zwar ein immaterieller Schaden entstanden, dies begründet jedoch keinen auf der DSGVO basierenden Schadensersatzanspruch, weil der Schaden in diesem Fall nicht aufgrund eines DSGVO-Verstoßes entstanden ist.

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13. Oktober 2020

Verstoß gegen die DSGVO allein begründet keinen Schadensersatzanspruch

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 04.09.2020, Az.: 324 S 9/19

Nachdem personenbezogene Daten der Klägerin durch das Beklagte Unternehmen ohne Zustimmung im Internet veröffentlicht wurden, klagte diese neben dem Ersatz der Rechtsanwaltskosten auch auf Ersatz eines immateriellen Schadens. Dies ist nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Schaden eingetreten ist. Der Schadensbegriff ist in diesem Kontext weit auszulegen, so dass es zur Begründung eines solchen Ausgleichsanspruchs keine schwere Persönlichkeitsverletzung bedürfe. Im Umkehrschluss könne jedoch auch nicht jeder Verstoß einen solchen Anspruch begründen, führte das Gericht weiter aus. Den Richtern des LG Hamburg genügte unter diesen Gesichtspunkten die bloße Befürchtung von Nachteilen aus der Veröffentlichung jedoch nicht.

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30. Juli 2020

DSGVO-Verstoß kann abgemahnt werden

DSGVO Buchstaben hängend über Abmahnung
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.02.2020, Az.: 2 U 257/19

Die Datenschutzgrundverordnung regelt Rechtsbehelfe laut OLG Stuttgart nicht abschließend. Das bedeutet, dass ein Verstoß gegen die Verordnung nach dem UWG abgemahnt werden kann, wenn es sich bei der entsprechenden Norm um eine Marktverhaltensregel handelt. Hierfür muss eine Norm auch dazu bestimmt sein, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Außerdem muss der Verstoß geeignet sein, die geschützten Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Das Gericht entschied vorliegend, dass die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und Abs. 2 lit. b, d und e DSGVO Marktverhaltensregeln darstellen.

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