Inhalte mit dem Schlagwort „DSGVO“

09. April 2019 Top-Urteil

Videoüberwachung von Patienten in Arztpraxis ist nicht zulässig

Überwachungskamera
Pressemitteilung Nr. 22/2019 zum Urteil des BVerwG vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18

Die Videoüberwachung einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengeren Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen die Wahrnehmung der Interessen des Privaten nicht überwiegen. Demnach könnte eine Videoüberwachung berechtigt sein, wenn dargelegt werden kann, dass der Betrieb der Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist oder die angebrachte Kamera dem Schutz vor Straftaten in der Praxis dienen soll.

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02. April 2019

Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

Laptop mit Google Suche
Beschluss des OLG Dresden vom 07.01.2019, Az.: 4 W 1149/18

Ob gegen Google ein Anspruch nach der DSGVO auf Entfernung eines Namens aus den Suchtreffern besteht, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit zu ermitteln. Gegen eine Entfernung spricht insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen für die Nutzbarkeit des Internets. An die Prüfpflichten einer Internetsuchmaschine sind deshalb geringe Anforderungen zu stellen. Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren und können nicht danach unterscheiden, ob die aufgefundenen Inhalte eine Persönlichkeitsverletzung eines Dritten darstellen. Deshalb sind Beiträge nur bei einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und klar erkennbare Rechtsverletzung zu löschen.

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20. Februar 2019

Abmahnungsverbot unter Mitbewerbern

Mann hält Hand schützend vor seinem Körper
Urteil des LG Wiesbaden vom 05.11.2018, Az.: 5 O 214/18

Bei Verstößen gegen die DSGVO sind Mitbewerber nicht zur Abmahnung befugt. Die Klägerin steht mit dem Beklagten in einem Wettbewerbsverhältnis und möchte diese auf Grund von unzureichenden datenschutzrechtlichen Auskünften nach Art. 15 DSGVO zur Unterlassung verpflichten. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Regelungen der DSGVO abschließend sind. Das bedeutet, dass für die Anwendung des UWG neben der DSGVO kein Raum ist und Mitbewerber somit Verstöße gegen die DSGVO nicht nach Wettbewerbsrecht abmahnen können.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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27. November 2018

Datenschutzrechtliche Abmahnungen eingeschränkt möglich

Arzt hält ein virtuelles Herz mit einem Schloss in den Händen
Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Die Datenschutzrichtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung enthalten grundsätzlich kein abschließendes Sanktionssystem, das einer zivilrechtlich begründeten Verfolgung von Verletzungen der Datenschutzvorschriften durch Mitbewerber nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG entgegenstünde. Allerdings erklärt das Datenschutzrecht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Erhebung und Nutzung von sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten auch ohne gesonderte Einwilligung des Patienten für zulässig. In diesen Fällen ist die „betroffene Person“ kein am Markt teilnehmender Mitbewerber, sondern in ihrer Eigenschaft als Patient und Träger von Persönlichkeitsrechten angesprochen.

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18. Oktober 2018

Verstöße gegen DSGVO: Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Mitbewerbern

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des LG Bochum vom 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine abschließende Regelung des anspruchsberechtigten Personenkreises zur Geltendmachung etwaiger Datenschutzverstöße. Demzufolge sind ausschließlich bestimmte Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Rechtsverfolgung berechtigt. Insofern ist zu erkennen, dass der Unionsgesetzgeber gerade nicht zulassen wollte, dass auch Mitbewerber im Rahmen des Wettbewerbsrechts Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend machen können.

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02. Oktober 2018

Unzureichende Datenschutzerklärung nach DSGVO stellt abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar

Abmahnung Stempel, Datenschutzerklärung
Beschluss des LG Würzburg vom 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18

Werden auf einer Webseite personenbezogene Daten erhoben, kann eine lediglich 7-zeilige Datenschutzerklärung nicht den Vorgaben der seit spätestens dem 25.05.2018 umzusetzenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Dass personenbezogene Daten überhaupt erhoben werden, ist bereits durch das Vorhalten eines Kontaktformulars für Webseitenbesucher indiziert. Insbesondere muss der Betreiber einer solchen Webseite bei der Erhebung solcher Daten sein Internetangebot verschlüsseln. Die fehlende Verschlüsselung oder auch eine unzureichende Datenschutzerklärung stellt dabei einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG dar; als Streitwert sind im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens in einem solchen Fall EUR 2.000,00 anzusetzen.

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02. Oktober 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus

Google Suchfeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 U 193/17

Wird ein Unterlassen der Anzeige von bestimmen Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe des Vor- und Zunamens begehrt, so wird dieses Begehren von der Rechtsfolge des Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) erfasst. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, welche aufgrund des vom EuGH anerkannten „Recht auf Vergessenwerden“ einen Löschungsanspruch begründen kann, setzt die Löschung jedoch eine umfassende Interessenabwägung voraus (hier: Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information).

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11. September 2018

Verwertung von Aufnahmen einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung

Kamera vor blauem Hintergrund mit dem Schriftzug Videoüberwachung untertitelt
PM Nr. 40/18 des BAG zum Urteil vom 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18

Hat ein Arbeitgeber eine Videoüberwachung rechtmäßig offen und erkennbar angebracht, so greift die Verarbeitung und Nutzung nach § 32 Abs. 1 BDSG (alte Fassung) nicht in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Aufgezeichneten ein. Der Arbeitgeber muss das Bildmaterial auch nicht unverzüglich auswerten. Es genügt vielmehr, dass die Auswertung erst bei berechtigtem Anlass erfolgt. Sofern die Überwachung rechtmäßig war, steht einer gerichtlichen Verwertung auch nicht die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entgegen.

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13. August 2018 Kommentar

Abgespeckte Whois-Datenbank: Domain-Daten wie die des Tech-C und Admin-C dürfen nach DSGVO-Regeln nicht mehr gespeichert werden

Whois-Schriftzug
Kommentar zum Beschluss des LG Bonn vom 29.05.2018, Az.: 10 O 171/18

Die Whois-Datenbank wie man sie noch vor einem Jahr gekannt hat, ist seit dem ersten Geltungstag der DSGVO (25.05.2018) Geschichte. Umfangreiche Informationen über den Inhaber und zusätzliche Ansprechpartner im Zusammenhang mit einem Domainnamen gehören damit der Vergangenheit an. Der (vermeintliche) Überfluss an zu vielen Daten führte zu einer deutlich abgespeckten Version. Das Landgericht Bonn hat hierzu entschieden, dass auch die Daten des technischen (Tech-C) und administrativen (Admin-C) Kontakts zu diesen unnötigen Daten zu zählen sind und deren Erhebung damit gegen die von der DSGVO anvisierten Datensparsamkeit verstößt.

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