Inhalte mit dem Schlagwort „Durchschnittsverbraucher“

13. September 2016

Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht

Farbrolle mit blauer Farbe und dem kyrillischen Alphabet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.07.2016, Az.: 6 U 143/15

Zwischen einer für Fleisch- und Wurstwaren eingetragenen, aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Marke, die übersetzt „Schwiegermutter“ bedeutet, und einem Zeichen, das aus der Klagemarke und einem zusätzlichen kyrillischen Wort, das auf Deutsch „satt“ heißt, zusammengesetzt ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Gesamteindruck des kombinierten Zeichens wird nicht durch das kyrillische Wort „Schwiegermutter“ geprägt, diesem Wort kommt außerdem keine selbständige kennzeichnende Stellung zu.

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28. April 2016

Widerrufsbelehrung in Verbraucherdarlehensvertrag muss nicht besonders hervorgehoben werden

Zettel mit der Aufschrift "Widerrufsrecht" steckt in der Mitte eines Paragrafen.
Urteil des BGH vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 549/14

Die in einem Verbraucherdarlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung muss zwar für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher umfassend, unmissverständlich und eindeutig erfassbar sein. Es ist jedoch keine besondere Hervorhebung der Pflichtangaben erforderlich. Dafür spricht insbesondere der Wortlaut des Artikels 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB. Auch die Verbraucherkreditrichtlinie und deren Wortlaut in der englischen und französischen Fassung stützen diese Ansicht.

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04. März 2016

Werbung für „dauerhaften Therapieerfolg“ einer Cellulite-Behandlung kann irreführend sein

Eine Frau bekommt eine Cellulite-Behandlung
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 20/14

Das Werbeversprechen "ausdrücklicher Therapieerfolge" und der vorbeugenden Wirkung für ein Produkt zur Behandlung von Cellulite ist irreführend, wenn die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolgs des Produkts wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Annahme der angesprochenen Verkehrskreise, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich unbegrenzt, ergibt sich dabei insbesondere aus der konkreten Darstellung der Wirkmechanismen der Therapie.

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04. August 2015

Begriff „Detox“ ist gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO

Detox Schriftzug bestehend aus verschiedenem Obst und Gemüse vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des LG Düsseldorf vom 22.05.2015, Az.: 38 O 119/14

Der Begriff „Detox“ wird von einem verständigen Durchschnittsverbraucher im Sinne einer entgiftenden Wirkung verstanden. Die Silben „de“ und „tox“ können ohne spezielle Fremdsprachenkenntnisse als Negierung einerseits und Gift andererseits gedeutet werden. Insbesondere ist „Detox“ kein Kunstbegriff, der lediglich eine bestimmte Lebenseinstellung oder einen derzeitigen Wellnesstrend umschreibt. Die Beschreibung als „Detox“ bringt damit mittelbar einen Zusammenhang zwischen Produktkonsum und Gesundheit zum Ausdruck, „Detox“ ist somit eine gesundheitsbezogene Angabe.

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15. Juli 2014

Werbeslogan „Wir haben die bessere Energie!“ nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13

Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.

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29. November 2013

Matratzen Factory Outlet

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 89/12 a) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des Anbieters stammende Waren erwarten, die unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden, begegnet keinen Bedenken. b) Die Werbung mit der Bezeichnung „Markenqualität“ bringt - anders als die Bezeichnung „Markenware“ - nur zum Ausdruck, dass die angebotene Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten konkurrierender Markenhersteller entspricht (Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754 = Markenqualität).
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12. August 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „E.L.Z.A.“ und „ELKA“

Beschluss des BPatG vom 12.07.2011, Az.: 25 W (pat) 510/10 Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke "E.L.Z.A." und der Wortmarke "ELKA".  Akustisch unterscheiden sich die Zeichen durch die markanten Buchstaben "Z" und "K". Außerdem wird ein Teil des relevanten Verkehrskreises E.L.Z.A. Buchstabe für Buchstabe aussprechen.  Daneben bestehen deutliche optische Unterschiede.
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19. Juli 2011

Werbeslogan „Der perfekte Start zum Wunschgewicht“ nicht als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 22.07.2010, Az.: 25 W (pat) 507/10 Die Werbeaussage "Der perfekte Start zum Wunschgewicht"  ist für Waren und Dienstleistungen der Lebensmittelbranche  nicht eintragungsfähig, da ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Die aus geläufigen Wörtern der deutschen Sprache gebildete und allgemein verständliche Wortfolge wird vom Durchschnittsverbraucher lediglich als rein werblich anpreisende und sachbezogene Aussage ohne erkennbaren herkunftshinweisenden Gehalt verstanden.
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31. Januar 2011

Vergleichende Werbung mit Gegenüberstellung zweier Kassenbons

Urteil des EuGH vom 18.11.2010, Az.: C-159/09

Die Zulässigkeit vergleichender Werbung ist davon abhängig, ob die verglichene Ware oder Dienstleistung für den gleichen Bedarf oder denselben Zweck bestimmt ist. Die vergleichende Gegenüberstellung des Gesamtpreises zweier Kassenbons aus zwei verschiedenen Supermärkten kann irreführend sein, wenn der Vergleich Produkte betrifft, die objektive Unterschiede aufweisen und dadurch die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers über den Kauf eines Produktes spürbar beeinflussen können.
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