„Südsee-Camp“ ist nicht eintragungsfähig
Die Wortmarke „Südsee-Camp“ ist mangels Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Wortmarke ist ein sprachübliches Kompositum, gebildet aus dem Kernbegriff „Camp“ und dem zur näheren Bestimmung vorangestellten Substantiv „Südsee“. Dadurch verstünden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen im Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen ausschließlich als Sachangabe im Sinne eines Camps, das Südsee-Atmosphäre vermittelt oder auf den Ort verweise. Auch konnte die Durchsetzung des Zeichens im Verkehr nicht glaubhaft gemacht werden.