Inhalte mit dem Schlagwort „Durchsetzung im Verkehr“

06. Februar 2014

„Südsee-Camp“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 21.01.2014; Az.: 27 W (pat) 543/12

Die Wortmarke „Südsee-Camp“ ist mangels Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Wortmarke ist ein sprachübliches Kompositum, gebildet aus dem Kernbegriff „Camp“ und dem zur näheren Bestimmung vorangestellten Substantiv „Südsee“. Dadurch verstünden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen im Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen ausschließlich als Sachangabe im Sinne eines Camps, das Südsee-Atmosphäre vermittelt oder auf den Ort verweise. Auch konnte die Durchsetzung des Zeichens im Verkehr nicht glaubhaft gemacht werden.

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04. November 2013

Löschung der Marke „test“

Pressemitteilung Nr. 175/2013 des BGH vom 18.10.2013, Az.: I ZB 65/12 Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Wort-/Bildmarke „test“ beantragt. Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltenen Wort-Bild-Marke „test“ wurde für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie der Veröffentlichung von Warentests eingetragen. Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig. Eine Verkehrsdurchsetzung ist (noch) nicht erwiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
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