Tweet eines Polizisten bei Fußballspiel nicht rechtswidrig
Der Tweet eines Polizisten bei einem Fußballspiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg ist nicht rechtswidrig. Beim Spiel mit erhöhtem Risiko hatte der Polizist ein Foto der Gästefans auf Twitter hochgeladen mit dazugehöriger Beschreibung. Die Gästefans hatten sich zuvor, trotz Abwesenheit von Regen, Regencapes übergezogen, weswegen der Polizist tweetete, dass einige Fans dadurch die Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen, wie Pyrotechnik, erschweren wollten. Aus mehreren Gründen hatte dagegen ein Fan geklagt, welche auf dem Bild zu sehen ist. Ihre Feststellungsklage ist jedoch unbegründet, da die Frau auf dem Bild quasi nicht erkannt werden kann, der Polizist zur Gefahrenvorbeugung zur Absetzung des Tweets berechtigt war, und dieser sowohl inhaltlich, als auch sachlich richtig war.