Inhalte mit dem Schlagwort „Durchsuchung“

21. August 2019

Tweet eines Polizisten bei Fußballspiel nicht rechtswidrig

Polizei Einsatzwagen
Urteil des VG Düsseldorf vom 06.06.2019, Az.: 18 K 16606/17

Der Tweet eines Polizisten bei einem Fußballspiel des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg ist nicht rechtswidrig. Beim Spiel mit erhöhtem Risiko hatte der Polizist ein Foto der Gästefans auf Twitter hochgeladen mit dazugehöriger Beschreibung. Die Gästefans hatten sich zuvor, trotz Abwesenheit von Regen, Regencapes übergezogen, weswegen der Polizist tweetete, dass einige Fans dadurch die Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen, wie Pyrotechnik, erschweren wollten. Aus mehreren Gründen hatte dagegen ein Fan geklagt, welche auf dem Bild zu sehen ist. Ihre Feststellungsklage ist jedoch unbegründet, da die Frau auf dem Bild quasi nicht erkannt werden kann, der Polizist zur Gefahrenvorbeugung zur Absetzung des Tweets berechtigt war, und dieser sowohl inhaltlich, als auch sachlich richtig war.

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03. Juni 2013

Die Reichweite der Meinungsfreiheit

Beschluss des LG Augsburg vom 19.03.2013, Az.: 1 Qs 151/13 Auch herabwürdigende Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Zwar kann sich der User eines Forums nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er kein Informant ist. Fällt solch eine Äußerung jedoch im Rahmen eines Beitrages eines Onlineforums, in dem über ein aktuelles, publik diskutiertes Thema debattiert wird, bleibt die Äußerung straffrei.
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04. Februar 2010

Durchsuchung von Privatwohnung rechtswidrig

Beschluss des BVerfG vom 09.07.2009, Az.: 2 BvR 1119/05

Die Anordnung der Durchsuchung von Privatwohnungen wegen des Verdachts der "unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen" in der Zeit vor Erlass des Urteils BVerfGE 115, 276, verstößt gegen die in Art. 13 Abs. 1 GG garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung und ist somit rechtswidrig. Die Norm § 284 StGB, auf die man Anfangsverdacht und Durchsuchungsanordnung stützte, war zu der Zeit mangels Vereinbarkeit mit Art. 12 GG nicht anwendbar.
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