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28. Januar 2019

Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

Staubsauger mit Energieeffizienzlabel
Urteil des EuG vom 08.11.2018, Az.: T-544/13 RENV

Das EuG hat die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die darin vorgesehene Methode zur Ermittlung der Energieeffizienz der Geräte sah Tests vor, die an Staubsaugern mit leeren Staubsaugerbeuteln durchgeführt werden. Durch diese Vorgehensweise könne die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht unter Bedingungen gemessen werden, die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen. Die Staubsaugerbehälter müssten bis zu einem gewissen Grad gefüllt sein, um eine wissenschaftliche Gültigkeit der erzielten Ergebnisse und die Richtigkeit der gegenüber den Verbrauchern gemachten Angaben zu garantieren.

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