Inhalte mit dem Schlagwort „E-Books“

31. Mai 2022

Influencer Beiträge mit einer Verlinkung auf Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Influencerin mit Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.05.2022, Az.: 6 U 56/21

Das OLG Frankfurt hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Beitrag einer Influencerin auf Instagram als eine Werbung zu kennzeichnen ist. Die Besonderheit des Falls lag hierin, dass der Beitrag ohne finanzielle Gegenleistung erfolgte. Stattdessen wurden der Influencerin kostenlose E-Books überlassen. Im Gegenzug hat Sie das E-Book Unternehmen dafür mit Hilfe sog. "Tap-Tags" verlinkt. Das Gericht bejahte die Kennzeichnungspflicht mit der Begründung, dass es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen für den Durchschnittsverbraucher ohne Kennzeichnung nicht erkennbar sei, ob der Beitrag das Unternehmen bewerben soll oder nicht.

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29. Mai 2019

Internationale Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen an noch nicht gemeinfreien Werken in Deutschland

Jugendliche zeigen auf ein Tablet mit einer Website für E-Books
Pressemitteilung Nr. 26/2019 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.04.2019, Az.: 11 O 27/18

Eine internationale Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind. Dies gilt ebenfalls, wenn sich die Betreiber der Plattform die eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. Die Haftung nach deutschem recht ergibt sich aus der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch für Nutzer aus Deutschland.

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