Inhalte mit dem Schlagwort „E-Mail Spam“

27. Februar 2023

Facebook haftet nicht für Spamnachrichten

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des LG Coburg vom 08.02.2023, Az.: 14 O 224/22

Der Inhaber eines Facebook-Accounts klagte gegen die Betreiberin der Plattform auf Schadensersatz aus Normen der DSGVO. Private Daten des Klägers, darunter auch Handynummer und Email-Adresse, wurden durch unbefugte Dritte aufgenommen. Der Kläger litt seitdem des Öfteren unter Spam-Nachrichten. Hieraus wollte der Kläger Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO ableiten, da er davon ausging, dass seine Daten unbefugt von Facebook gespeichert wurden. Das LG wies die Klage ab, da es schon den Anwendungsbereich der Norm verneinte. Weiter meinte das LG, dass selbst wenn dieser eröffnet wäre, die Betreiberin gegen keine Pflichten verstoßen habe. Der Kläger brachte zwar ein, dass Daten auf Facebook grundsätzlich öffentlich gestellt sind, dies kann aber durch eigene Einstellungen geändert werden und das LG führte dazu aus, dass der Sinn einer Plattform wie Facebook derjenige ist, dass persönliche Daten einsehbar sind. Weiter verlangt die DSGVO umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten, welche auf Facebook gegeben sind. Da das Profil öffentlich für jeden sichtbar war, kann auch nicht festgestellt werden, dass Dritte über Sicherheitslücken auf die Daten zugreifen konnten.

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26. Oktober 2017

Werbung in Autorespondern ist Spam

Finger berührt digitales E-Mail-Symbol
Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17

Wer E-Mail-Nachrichten mit Werbung verschickt, ohne die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt zu haben, handelt in der Regel rechtswidrig. Durch E-Mails, die unerwünschte Werbung enthalten, wird der Adressat in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen steht in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt zwar grundsätzlich noch keine Werbung dar, jedoch kann eine im Autoresponder enthaltene Werbung die Nachricht rechtswidrig machen.

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12. März 2014

Im Falle unverlangter Werbe-Emails ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen

Beschluss des OLG Hamm vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13

Das mehrfache unaufgeforderte Zusenden von Werbepost stellt regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ist der Eingriff als gering zu bewerten, beispielsweise, wenn es sich um lediglich vier Werbe-Emails innerhalb eines knappen halben Jahres handelt, so ist ein Streitwert in Höhe von EUR 4.000,- angemessen, da hierdurch das Interesse des Klägers auf Unterlassen der Belästigung angemessen berücksichtigt wird.

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