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17. Mai 2021

Erstreckt sich der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers auf die gesamte E-Mail-Kommunikation?

Email Symbol hinter Gittern
Pressemitteilung zum Urteil des BAG vom 27.04.2021, Az.: 2 AZR 342/20

Möchte ein ehemaliger Beschäftigter eine Kopie der gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm und über ihn erhalten, so muss er konkretisieren, auf welche E-Mails er sich genau bezieht. Der Antrag ist ansonsten zu unbestimmt. Vom Gericht offengelassen wurde die Frage, ob generell das Recht auf Überlassung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfasst.

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