Inhalte mit dem Schlagwort „E-Paper“

25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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05. Oktober 2010

Keine zusätzliche Lizenzgebühr bei Verwendung von Fotos für E-Paper-Ausgabe einer Print-Zeitung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08 Ein Verlag darf die für eine Print-Zeitung lizensierten Fotografien ohne Zahlung weiterer Lizenzgebühren grundsätzlich auch für ein E-Paper verwenden. Ein freier Fotograf forderte für diese Nutzung im Rahmen der Lizenzanalogie jedoch Schadensersatz. Das OLG Düsseldorf folgte dennoch der Ansicht der Sachverständigen, wonach bei einem der gedruckten Zeitung identischen E-Paper, welches gegen Bezahlung zum Download steht und nur geringe Auflagenzahlen hat, regelmäßig keine weitere Lizenzgebühr zu zahlen sei. Lediglich in Sonderfällen –beispielsweise wenn die Urheberbenennung fehle- sei ein Aufschlag zu bejahen.
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