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03. Januar 2020 Top-Urteil

„Easy-Money Gutschriften“: O2 muss rund 225.000 Euro an findigen Kläger auszahlen

SIM-Karten in mikro-Format
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 12.12.2019, Az.: 8 U 178/19

Im Rahmen der „Easy Money“-Aktion der Telefonica GmbH wurden für jeden eingehenden Anruf 2 Cent gutgeschrieben. Ein emsiger Kunde erwarb 508 Prepaid-Karten und häufte durch Wahlwiederholungs-Apps ein Gesamtguthaben von sage und schreibe 224.840,02 € an. Die Telefonica sperrte daraufhin sämtliche Karten und kündigte dem Kläger zunächst ordentlich, später außerordentlich. Letzterer sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und klagte. Das OLG München sah die Kündigung als wirksam an, gab jedoch zugleich dem Hilfsantrag statt, wonach das gesamte Restguthaben auszuzahlen sei. Die Beklagte trug zu der Entscheidung ihren Teil bei, indem sie versäumte, fristgerecht auf einen möglichen Verstoß gegen Treu und Glauben durch die Verwendung besagter Apps hinzuweisen.

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