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18. Juni 2014

Urheberrechtlicher Schutz für Produktfotos

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13

Auch Produktfotos, die lediglich Gegenstände zeigen und reinen Informationscharakter aufweisen, genießen als Lichtbilder Urheberrechtsschutz gemäß § 72 Abs. 1 UrhG. Die widerrechtliche Nutzung von professionell angefertigten Fotos in eBay-Anzeigen rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 100 € je Foto.

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