Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Pressemitteilung des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06
Der Inhaber eines Mitgliedkontos bei eBay haftet als selbstständiger Täter auch für Rechtsverletzungen während der Benutzung durch Dritte. Er muss sich dabei so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der Zurechnungsgrund liegt in der durch das Mitgliedskonto geschaffenen Unklarheit, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt hat.
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