Inhalte mit dem Schlagwort „eBay-Recht“

07. Dezember 2011

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.
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07. Dezember 2011

Verstärkte Prüfungspflicht von eBay

Pressemitteilung des HansOLG Hamburg vom 08.11.2011, Az.: 5 U 45/07

Internetauktionshäuser wie eBay, sind verpflichtet die Angebote ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen, wenn die entsprechenden Inserate durch das Internetauktionshaus unterstützt werden, etwa durch die Schaltung von Google-AdWords-Werbung.
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17. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Hamm vom 14.09.2011, Az.: 17 C 157/11 Der Abbruch einer eBay-Auktion, ohne dass ein Vertrag mit dem Höchstbietenden abgeschlossen wird, ist unter zwei Voraussetzungen möglich: Erstens muss ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen – z.B. Artikel ist nicht mehr zum Verkauf verfügbar – und zweitens müssen die technischen Voraussetzungen – 12 oder mehr Stunden bis zum Auktionsende - für ein Beenden gegeben sein.
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14. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Menden vom 24.08.2011, Az.: 4 C 390/10

Eine Auktion auf eBay darf nicht ca. zehn Minuten vor Ende abgebrochen werden, auch wenn in der Zwischenzeit der Gegenstand zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft wurde.
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04. Oktober 2011

Stiftparfum

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 57/09 a) Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

b) Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.

c) Ein Beleg der Rechtsverletzung durch den Beanstandenden ist nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen. Das kann der Fall sein, wenn der Betreiber nach den Umständen des Einzelfalls berechtigte Zweifel am Bestehen eines Schutzrechts, an der Befugnis zur Geltendmachung dieses Schutzrechts durch den Hinweisenden oder aber am Wahrheitsgehalt der mitgeteilten tat-sächlichen Umstände einer Rechtsverletzung haben darf und deshalb auf-wendige eigene Recherchen anstellen müsste, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher feststellen zu können. Hat der Betreiber des Online-Marktplatzes solche berechtigten Zweifel, ist er grundsätzlich gehalten, dem Hinweisenden diese Zweifel mitzuteilen und nach den Umständen angemessene Belege für die behauptete Rechtsverletzung und die Befugnis des Hinweisenden zu ihrer Verfolgung zu verlangen.

d) Eine Verhaltenspflicht des Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, entsteht erst nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung. Damit kann in derjenigen Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der der Betreiber des Online-Marktplatzes erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, keine Verletzungshandlung gesehen werden, die eine Wiederholungsgefahr im Sinne eines Verletzungsunterlassungsanspruchs begründet. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (Fortführung von BGHZ 173, 188 Rn. 53 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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16. September 2011

Beschaffenheitsvereinbarungen in eBay-Angeboten

Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011, Az.: 7 U 179/10

Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit wird von einem zugleich oder nachträglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Die Angebotsbeschreibung im Rahmen der eBay-Versteigerung hat nicht nur werbenden Charakter. Mit Abschluss der eBay-Auktion kommt ein Kaufvertrag zu Stande und zwar zu den Bedingungen, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat. Weist er auf eine bestimmte Beschaffenheit hin, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.
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10. August 2011

Verkauf von Bootlegs auf eBay – Abmahnkosten 100,00 EUR?

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2010, Az.: 308 S 12/09 Eine Kappung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR setzt voraus, dass es sich um die erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfand, § 97a Abs. 2 UrhG. Die Rechtsverletzung ist dann nicht unerheblich, wenn zwei CDs mit insgesamt 32 nicht autorisierten Titeln im Rahmen einer Internet-Auktionsplatform (eBay) angeboten werden. Es liegt bereits ein geschäftlicher Verkehr vor, wenn über eBay Waren verkauft werden, mag der im konkreten Einzelfall zu erwartende Veräußerungsgewinn auch gering sein. Darüber hinaus spricht auch das häufige Auftreten eines eBay-Anbieters als Versteigerer für eine geschäftliche Tätigkeit (7 Jahre, 600 Verkäufe).
 

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10. August 2011

Keine Haftung für den Affiliate

Urteil des OLG Köln vom 12.02.2010, Az.: 6 U 169/09 Wenn ein Erfüllungsgehilfe des Unterlassungsschuldners gegen eine Unterlassungspflicht verstößt, haftet der Unterlassungsschuldner. Beauftragte (Affiliate) des Unterlassungsschuldners (Merchant) sind nur dann Erfüllungsgehilfen, wenn nach Abgabe der Unterlassungserklärung ein erneuter Verletzungsfall aktiv verursacht wird. Allerdings ist der Unterlassungsschuldner verpflichtet alles ihm zumutbare und mögliche zu veranlassen, einen Verletzungsfall abzuwenden und auf Dritte einzuwirken. Kommt der Unterlassungsschuldner dem nicht nach ist die Vertragsstrafe dennoch nicht verwirkt, wenn die Vornahme der gebotenen Handlungen den Verletzungsfall nicht verhindert hätten (hypothetische Kausalitätsbetrachtung).
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02. Juni 2010

Rechnung mit Umsatzsteuer keine Selbstverständlichkeit

Urteil des LG Bremen vom 27.08.2009, Az.: 12 O 59/09

Beim Warenverkauf auf der Internetplattform eBay darf in der Artikelbeschreibung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer beworben werden. Dies stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Zum einen ist wie vorliegend bei Kleinbeträgen unter 150,- EUR der separate Ausweis der MwSt. entbehrlich. Weiterhin könnte es sich beim Verkäufer um einen Kleinunternehmer handeln, der von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Somit wird gerade keine Selbstverständlichkeit angepriesen.

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22. Januar 2010 Top-Urteil

Widerrufsbelehrung muss Kunden belehren statt verunsichern

Weißes Labyrinth
Urteil des BGH vom 09.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08

Im Rahmen einer Widerrufsbelehrung ist eine genaue Bestimmung des Fristbeginns inkl. der ausdrücklichen Definition der Textform der zuzugehenden Widerrufsbelehrung Pflicht. Außerdem muss dem Verbraucher im Detail erschließbar sein wofür er Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware zu leisten hat und wann er diesen nicht zu leisten hat. Allerdings darf eine Widerrufsbelehrung gesetzliche Vorschriften dem Kunden vorenthalten, sofern diese nicht eintreffen und der Kunde keinen Nachteil dadurch erleidet. Im vorliegenden Fall war es unwesentlich dass ein Rücktrittsrecht für telefonisch geschlossene Verträge vorhanden sein konnte, das die Widerrufsbelehrung nur für ebay-Verkäufe Verwendung fand.

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