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10. März 2016

Unberechtigte Meldung an eBay-VeRI-Programm als Wettbewerbsverstoß

weiße Figur untersucht mit Hilfe einer Lupe den roten Schriftzug "Angebot"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.12.2015, Az.: I-15 U 140/14

Meldet ein eBay-Verkäufer einen Mitbewerber unbegründet an das eBay-VeRI-Programm (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm), das die Inhaber immaterieller Schutzrechte beim Melden und Entfernen von Angeboten, welche ihre Rechte verletzen, unterstützt, liegt hierin eine gezielte Absatzbehinderung und damit ein Wettbewerbsverstoß, da der Mitbewerber im Zweifel seine Waren über eBay nicht mehr verkaufen kann.

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