Inhalte mit dem Schlagwort „ec-Karten-Missbrauch“

25. November 2021

EC-Karte gestohlen – haftet die Bank für abgebuchte Beträge?

Geldabhebung am Bankautomaten
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.09.2021, Az.: 6 U 68/20

Um Geld abzuheben, ist neben der EC-Karte die geheime PIN nötig. Wird mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgebucht, so kann die Bank die Erstattung verweigern, indem sie einen Anscheinsbeweis erbringt, dass der Kunde mit der PIN grob fahrlässig umging. Neben dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung von Originalkarte und PIN müssen unterstützende Beweismittel erbracht werden. Dass die Debitkarte praktisch unüberwindbare Sicherheitsmerkmale besitzt und aus der Karte die PIN nicht herausgelesen werden kann, ist ein unterstützendes Beweismittel. Damit ist der Anscheinsbeweis erbracht. Die Bank muss dann das mit der gestohlenen Karte abgehobene Geld nicht erstatten.

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18. Juni 2009

Haftung bei ec-Karten Missbrauch

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 26.05.2009, Az.: 30 C 2223/08-45

Eine Bank darf sich im Falle des ec-Karten-Missbrauchs nicht auf den Anscheinsbeweis berufen, wenn sie ihren Kunden in der Möglichkeit beschneidet, diesen zu erschüttern (hier: Vernichtung der eingezogenen ec-Karte, Nichtherausgabe der Videoaufzeichnung des Täters). ...

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