Kündigung bei Online-Dating-Portal muss per E-Mail möglich sein
Ein Online-Dating-Portal kann seinen Mitgliedern für die Kündigung ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaft weder die Schriftform aufzwingen, noch auf Nennung spezieller Daten wie Benutzername, Kundennummer oder Vorgangsnummer bestehen. Diese übersteigerten Formerfordernisse an eine Kündigung benachteiligen den Kunden unangemessen und machen die Regelung unwirksam. Dies gilt nicht zuletzt auch deswegen, weil unter Berücksichtigung des Vertragstyps – eines Vertrags, der im Internet abgeschlossen und durchgeführt wird – die Abgabe einer Kündigungserklärung erschwert werde.